Letzte Änderung: 23. März 2024

Ausbildung und Qualifizierung zum*zur Arbeitsschutzkoordinator*in

Die rechte Hand der Unternehmensleitung in Sachen Arbeitsschutz

Mit fortschreitender Deregulierung der verbindlichen Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verändern sich auch die Aufgaben der Arbeitgebenden ständig. Es gilt nicht mehr nur, starre Grenzwerte einzuhalten und punktuell Defizite zu beseitigen. Es geht vielmehr darum, vorausschauend Bedürfnisse festzustellen und nachhaltige Strategien zu reibungslosen, sicheren und gesundheitsförderlichen Arbeitsprozessen zu entwickeln. Eine wichtige Hilfe in der betrieblichen Organisation von Sicherheit und Gesundheit sind die Arbeitsschutzkoordinator*innen.

Grundlage für die zielgerichtete Planung und koordinierte Durchführung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit ist stets eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation im Betrieb. Unternehmer*innen müssen als oberste Leitungen sicherstellen, dass solche Maßnahmen bei allen Tätigkeiten (und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen) beachtet werden. Die Beschäftigten müssen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Die herausgearbeiteten Maßnahmen für sicheres und gesundheitsförderliches Arbeiten sind zudem kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Bei all diesen Aufgaben der Betriebsleitungen hat sich der Einsatz von Arbeitsschutzkoordinator*innen (ASK) in der Praxis sehr gut bewährt.

Wie beauftrage ich Jemanden zur Arbeitsschutzkoordination?

Damit ASK im Sinne der obersten Leitung handeln können und im Betrieb akzeptiert sind, ist eine offizielle Beauftragung notwendig. Die Leitung legt schriftlich fest, welche Aufgaben und Befugnisse der*die ASK hat. Sie grenzt diesen Tätigkeitsbereich insbesondere gegen den der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den der Betriebsärztin/des Betriebsarztes ab. Ziel ist es, für Transparenz im Betrieb zu sorgen.

Diese Beauftragung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine Organisationsmaßnahme. Die Aufgaben sind entsprechend konkret zu beschreiben, damit der/die ASK Eigenverantwortung geltend machen kann. Gibt es ein Organisationshandbuch, eine Stellenbeschreibung oder eine Dienstanweisung, die die Aufgabe der Arbeitsschutzkoordination ausreichend beschreiben, so reicht die persönliche Bestellung aus. Sind diese Grundlagen nicht vorhanden, so ist eine schriftliche Beauftragung mit der differenzierten, konkreten Auflistung der Aufgaben und Befugnisse erforderlich.

Aufgaben, Befugnisse und Ressourcen (Kompetenzen, finanzielle Mittel) müssen aufeinander abgestimmt werden, sonst entstehen Lücken oder Konflikte bei der Umsetzung. Die Festschreibung der Qualifizierung sichert ein hohes Qualitätsniveau bei der Ausführung.

Ablauf der Beauftragung (kann formal genauso gehandhabt werden wie eine Pflichtenübertragung auf Führungskräfte):

  • schriftliche Beauftragung
  • möglichst konkrete Benennung der Aufgaben
  • Festlegung der erforderlichen Kompetenzen und Mittel
  • Sicherstellung der Qualifizierung

Die beauftragten ASK sowie der jeweilige Zuständigkeitsbereich sollten im Betrieb bekannt sein, damit diese Personen ihre Tätigkeit erfolgreich ausüben können.

Anforderungen an die Funktion der Arbeitsschutzkoordinator*innen

Die Auswahl einer geeigneten Person liegt in der Verantwortung der Betriebsleitung. Die Voraussetzungen, um eine solche Aufgabe zu übernehmen, lassen sich nur begrenzt formal bestimmen:

  • Kenntnis der Unternehmerpflichten aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • gute Kenntnis der betrieblichen Organisation und Prozesse
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • persönliche Akzeptanz durch Führungskräfte nachgeordneter Organisationseinheiten

Die Arbeitsschutzkoordinatorin/der Arbeitsschutzkoordinator sollte darüber hinaus über eine hohe soziale Kompetenz, eine gute Kommunikationsfähigkeit sowie über eine gewisse Ausdauer verfügen. Als Bindeglied zwischen Arbeitsschutz-Expert*innen und Führungskräften sollte die Person im Betrieb zudem gut vernetzt sein.

Qualifizierung als Arbeitsschutzkoordinator*in

Die Funktion der Arbeitsschutzkoordinatorin/des Arbeitsschutzkoordinators soll in den Mitgliedsbetrieben der Unfallkasse Hessen qualitativ vergleichbar ausgestaltet sein. Dies erfordert ein Basiswissen zu gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften der UKH und nützlichen Handlungskonzepten für die Organisation und Koordination von Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

Für potenzielle Arbeitsschutzkoordinator*innen bietet die Unfallkasse Hessen spezielle, auf das zukünftige Tätigkeitsfeld ausgerichtete Seminare an. Der UKH Zertifikatslehrgang Arbeitsschutzkoordination umfasst acht Schulungstage und setzt sich aus insgesamt vier Pflichtmodulen zusammen:

Dieses Seminar umreißt die grundlegenden Regelungen im Arbeitsschutz und vermittelt Ihnen einen Überblick über die Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb sowie konkret zu den Aufgaben der Arbeitsschutzkoordination und weiteren Akteuren.

Themen:

  • Die gesetzliche Unfallversicherung
  • Das duale Arbeitsschutzsystem
  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Aufgaben der Beteiligten, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz
  • Rolle und Aufgaben der Arbeitsschutzkoordination
  • Grundprinzipien der Prävention
  • Möglichkeiten der Informationsbeschaffung

In Ausnahmefällen ist auch der Besuch des Seminars "Aufgaben der Führungskräfte zu Sicherheit und Gesundheit" möglich.

Eine erfolgreiche Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb setzt immer die Klärung der Aufgaben und Zuständigkeiten voraus. Dieses Seminar vermittelt alle wichtigen Aspekte zu Aufgaben, Pflichten und Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz und zeigt Wege zu einer rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation im Betrieb auf.

Themen:

  • 6 Schritte zur Verbesserung der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb
  • Grundlagen der Aufbauorganisation
  • Aufgaben von Sicherheit und Gesundheit
  • Delegation von Aufgaben für Sicherheit und Gesundheit
  • Formelle Anforderungen an eine Pflichtenübertragung
  • Erörterung von Praxisbeispielen
  • Einführung in den Betrieb
  • Reflexion der eigenen Rolle als Arbeitsschutzkoordination

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Betrieb ist Grundlage für die systematische Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze. Im Zuge der Deregulierung beinhalten die meisten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nur noch abstrakte Schutzziele. Der Vorteil ist, dass sich dadurch die Möglichkeit eröffnet, selbst praxisgerechte und individuelle Maßnahmen zu wählen. Diese müssen betriebsspezifisch mit einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und dokumentiert werden. Das Seminar erläutert, wie man eine systematische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im gesamten Unternehmen anstößt und gibt Hilfestellung für die praxisgerechte Umsetzung.

Themen:

  • Grundlagen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • Erhebungsmethoden
  • Führungsverantwortung
  • Beteiligung der Beschäftigten

Die Themen Sicherheit und Gesundheit haben sich über die Zeit zu einer Managementaufgabe für Betriebe entwickelt. Betriebe, die Sicherheit und Gesundheit systematisch organisieren, haben nicht nur gesunde Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen, sondern  können gleichzeitig auch von einem höheren Unternehmenserfolg profitieren.

Themen:

  • Basiswissen Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit
  • Vorgehen, Instrumente, Maßnahmen,
  • Kooperationsmöglichkeiten und Vernetzung mit BGM und betrieblicher Gesundheitsförderung
  • Eigene Maßnahmen entwickeln bzw. verbessern
  • Präventionskultur im Betrieb
  • Erfahrungsaustausch

Sie sollten den Lehrgang zur Arbeitsschutzkoordinatorin/zum Arbeitsschutzkoordinator mit der "Basisqualifizierung" beginnen, da alle weiteren Module auf den grundlegenden Inhalten dieses Seminars aufbauen.

Unser Seminarkalender bietet einen Überblick über alle Termine und die Möglichkeit der Online-Anmeldung.

Netzwerk der Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren

Mit einem Netzwerk für ASK bietet die UKH eine Basis zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie zur Information über Neuigkeiten im Bereich Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

Neben aktuellen Themen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Neuerungen bei Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften steht vor allem der Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu praxisgerechten Lösungen aus den eigenen Betrieben im Vordergrund. Sie finden alle Termine und die Anmeldemöglichkeiten auf unseren Seminarseiten.

Häufige Fragen

Für potenzielle Arbeitsschutzkoordinator*innen bietet die Unfallkasse Hessen spezielle, auf das zukünftige Tätigkeitsfeld der Arbeitsschutzkoordination ausgerichtete Seminare an. Der UKH Zertifikatslehrgang Arbeitsschutzkoordination umfasst insgesamt vier Pflichtmodule:

  • Basisqualifizierung: Grundlagen Arbeitsschutzkoordination
  • Aufbaumodul 1: Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Aufbaumodul 2: Gefährdungsbeurteilung - Einführung für Führungskräfte
  • Aufbaumodul 3: Sicherheit  und Gesundheit mit System

Wenn Sie innerhalb von drei Jahren alle vier Module besucht haben, können Sie das UKH Zertifikat Arbeitsschutzkoordination bei uns anfordern. Weitere Infos zu diesem Zertifikat finden Sie hier.

Seminare

Termin vonTermin bisOrtStatus 
23.04.202424.04.2024Bad Nauheim Warteliste mehr Infos
Termin vonTermin bisOrtStatus 
19.06.202420.06.2024Bad Nauheim Warteliste mehr Infos
28.08.202429.08.2024Bad Nauheim Warteliste mehr Infos
Termin vonTermin bisOrtStatus 
09.10.202410.10.2024Bad Soden-Salmünster Warteliste mehr Infos

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