Letzte Änderung: 04. Februar 2023
Ausbildung und Qualifizierung zum*zur Arbeitsschutzkoordinator*in
Die rechte Hand der Unternehmensleitung in Sachen Arbeitsschutz
Grundlage für die zielgerichtete Planung und koordinierte Durchführung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit ist stets eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation im Betrieb. Unternehmer*innen müssen als oberste Leitungen sicherstellen, dass solche Maßnahmen bei allen Tätigkeiten (und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen) beachtet werden. Die Beschäftigten müssen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Die herausgearbeiteten Maßnahmen für sicheres und gesundheitsförderliches Arbeiten sind zudem kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Bei all diesen Aufgaben der Betriebsleitungen hat sich der Einsatz von Arbeitsschutzkoordinator*innen (ASK) in der Praxis sehr gut bewährt.
Wie beauftrage ich Jemanden zur Arbeitsschutzkoordination?
Damit ASK im Sinne der obersten Leitung handeln können und im Betrieb akzeptiert sind, ist eine offizielle Beauftragung notwendig. Die Leitung legt schriftlich fest, welche Aufgaben und Befugnisse der*die ASK hat. Sie grenzt diesen Tätigkeitsbereich insbesondere gegen den der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den der Betriebsärztin/des Betriebsarztes ab. Ziel ist es, für Transparenz im Betrieb zu sorgen.
Diese Beauftragung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine Organisationsmaßnahme. Die Aufgaben sind entsprechend konkret zu beschreiben, damit der/die ASK Eigenverantwortung geltend machen kann. Gibt es ein Organisationshandbuch, eine Stellenbeschreibung oder eine Dienstanweisung, die die Aufgabe der Arbeitsschutzkoordination ausreichend beschreiben, so reicht die persönliche Bestellung aus. Sind diese Grundlagen nicht vorhanden, so ist eine schriftliche Beauftragung mit der differenzierten, konkreten Auflistung der Aufgaben und Befugnisse erforderlich.
Aufgaben, Befugnisse und Ressourcen (Kompetenzen, finanzielle Mittel) müssen aufeinander abgestimmt werden, sonst entstehen Lücken oder Konflikte bei der Umsetzung. Die Festschreibung der Qualifizierung sichert ein hohes Qualitätsniveau bei der Ausführung.
Ablauf der Beauftragung (kann formal genauso gehandhabt werden wie eine Pflichtenübertragung auf Führungskräfte):
- schriftliche Beauftragung
- möglichst konkrete Benennung der Aufgaben
- Festlegung der erforderlichen Kompetenzen und Mittel
- Sicherstellung der Qualifizierung
Die beauftragten ASK sowie der jeweilige Zuständigkeitsbereich sollten im Betrieb bekannt sein, damit diese Personen ihre Tätigkeit erfolgreich ausüben können.
Anforderungen an die Funktion der Arbeitsschutzkoordinator*innen
Die Auswahl einer geeigneten Person liegt in der Verantwortung der Betriebsleitung. Die Voraussetzungen, um eine solche Aufgabe zu übernehmen, lassen sich nur begrenzt formal bestimmen:
- Kenntnis der Unternehmerpflichten aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
- gute Kenntnis der betrieblichen Organisation und Prozesse
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- persönliche Akzeptanz durch Führungskräfte nachgeordneter Organisationseinheiten
Die Arbeitsschutzkoordinatorin/der Arbeitsschutzkoordinator sollte darüber hinaus über eine hohe soziale Kompetenz, eine gute Kommunikationsfähigkeit sowie über eine gewisse Ausdauer verfügen. Als Bindeglied zwischen Arbeitsschutz-Expert*innen und Führungskräften sollte die Person im Betrieb zudem gut vernetzt sein.
Qualifizierung als Arbeitsschutzkoordinator*in
Die Funktion der Arbeitsschutzkoordinatorin/des Arbeitsschutzkoordinators soll in den Mitgliedsbetrieben der Unfallkasse Hessen qualitativ vergleichbar ausgestaltet sein. Dies erfordert ein Basiswissen zu gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften der UKH und nützlichen Handlungskonzepten für die Organisation und Koordination von Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

Für potenzielle Arbeitsschutzkoordinator*innen bietet die Unfallkasse Hessen spezielle, auf das zukünftige Tätigkeitsfeld ausgerichtete Seminare an. Der UKH Zertifikatslehrgang Arbeitsschutzkoordination umfasst acht Schulungstage und setzt sich aus insgesamt vier Pflichtmodulen zusammen:
Basisqualifizierung 1: Grundlagen zu Sicherheit und Gesundheit (zweitägig)
Dieses Seminar umreißt die grundlegenden Regelungen im Arbeitsschutz und vermittelt Ihnen einen Überblick über die Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb sowie zu den Aufgaben und Pflichten aller beteiligten Personen.
Themen:
- Die gesetzliche Unfallversicherung
- Aufgaben, Verantwortung und Haftung
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb
- Gefährdungsbeurteilung und Grundprinzipien der Prävention
- Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
- Das duale Arbeitsschutzsystem
Alternativ ist auch der Besuch des Seminars "Aufgaben der Führungskräfte zu Sicherheit und Gesundheit" möglich.
Basisqualifizierung 2: Organisation von Sicherheit und Gesundheit sowie Pflichtenübertragung (zweitägig)
Eine erfolgreiche Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb setzt immer die Klärung der Aufgaben und Zuständigkeiten voraus. Dieses Seminar vermittelt alle wichtigen Aspekte zu Aufgaben, Pflichten und Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz und zeigt Wege zu einer rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation im Betrieb auf.
Themen:
- 6 Schritte zur Verbesserung der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb
- Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit
- Geeignete Aufbau- und Ablauforganisation
- Arbeitsschutzkoordinator*innen und ihre Aufgaben
- Anforderungen an Delegation und Übertragung von Pflichten
Aufbaumodul: Gefährdungsbeurteilung – Einführung für Führungskräfte (zweitägig)
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Betrieb ist Grundlage für die systematische Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze. Im Zuge der Deregulierung beinhalten die meisten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nur noch abstrakte Schutzziele. Der Vorteil ist, dass sich dadurch die Möglichkeit eröffnet, selbst praxisgerechte und individuelle Maßnahmen zu wählen. Diese müssen betriebsspezifisch mit einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und dokumentiert werden. Das Seminar erläutert, wie man eine systematische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im gesamten Unternehmen anstößt und gibt Hilfestellung für die praxisgerechte Umsetzung.
Themen:
- Grundlagen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Erhebungsmethoden
- Führungsverantwortung
- Beteiligung der Beschäftigten
Aufbaumodul: Gesundheit im Betrieb (zweitägig)
Eine systematische betriebliche Gesundheitsförderung hilft der obersten Leitung und ihren Beschäftigten dabei, gesund, motiviert und produktiv arbeiten zu können. Das Seminar vermittelt Basiswissen zur Gestaltung von Gesundheit im Unternehmen und Strategien zur nachhaltigen Umsetzung von Maßnahmen für gesunde Beschäftigte.
Themen:
- Gesundheitskultur im Betrieb und die Rolle der Führungskraft
- Basiswissen Gesundheitsmanagement: Vorgehen, Instrumente, Maßnahmen, Kooperationsmöglichkeiten, Schnittstelle zum Arbeitsschutz und betrieblichen Eingliederungsmanagement
Sie sollten den Lehrgang zur Arbeitsschutzkoordinatorin/zum Arbeitsschutzkoordinator mit der "Basisqualifizierung 1" beginnen, da alle weiteren Module auf den grundlegenden Inhalten dieses Seminars aufbauen.
Unser Seminarkalender bietet einen Überblick über alle Termine und die Möglichkeit der Online-Anmeldung.
Netzwerk der Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren
Mit einem Netzwerk für ASK bietet die UKH eine Basis zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie zur Information über Neuigkeiten im Bereich Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
Neben aktuellen Themen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Neuerungen bei Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften steht vor allem der Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu praxisgerechten Lösungen aus den eigenen Betrieben im Vordergrund. Sie finden alle Termine und die Anmeldemöglichkeiten auf unseren Seminarseiten.
Seminare
- Gesundheit im Betrieb – Aufbaumodul für UKH Zertifikat Arbeitsschutzkoordination
Termin von Termin bis Ort Status 14.03.2023 15.03.2023 Gießen Buchbar mehr Infos 05.09.2023 06.09.2023 Wiesbaden-Naurod Buchbar mehr Infos - Zur Detailseite: Organisation von Sicherheit und Gesundheit sowie Pflichtenübertragung – Online-Seminar
- Detailseite aufrufen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit sowie Pflichtenübertragung
Termin von Termin bis Ort Status 26.04.2023 27.04.2023 Bad Nauheim Buchbar mehr Infos - Gefährdungsbeurteilung – Einführung für Führungskräfte
Termin von Termin bis Ort Status 04.07.2023 05.07.2023 Bad Nauheim Buchbar mehr Infos