UKH Broschüre
02/2024
Informationen zum Versicherungsschutz von Hauspersonal
Artikelnummer | 1-015 |
Seiten | 2 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | ja |
Dateigröße | 2 MB |
Über 5 Millionen Unfälle passieren jährlich bundesweit im Haushalt. Sparen Sie nicht am falschen Ende: Wir geben Ihrer Haushaltshilfe Schutz und Ihnen Sicherheit. Alle privaten „Arbeitgeber*innen“ in Hessen sind gesetzlich verpflichtet, für den Versicherungsschutz ihres Hauspersonals zu sorgen und die Beschäftigten ordnungsgemäß zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden.