eingesetzten Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen genießen im Rahmen dieser Tätigkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Wahlhelfer*innen
eingesetzten Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen genießen im Rahmen dieser Tätigkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
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