Letzte Änderung: 20. April 2024

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hat für die Unfallkasse Hessen oberste Priorität. Wir wollen sicherstellen, dass deren Einhaltung auch in Zukunft gewährleistet ist. Hierzu ist es wichtig, dass uns Verstöße und Fehlverhalten gemeldet werden. Nur so können wir diese korrigieren und in Zukunft unterbinden.

Um die Meldung von Verstößen und das Erteilen von Hinweisen (sog. Whistleblowing) zu ermöglichen, setzen wir ein Hinweisgebersystem ein. Dieses System bietet unseren Beschäftigten, Leistungserbringer*innen, Mitgliedsunternehmen, Dienstleister*innen und anderen Personen, die beruflich mit der UKH in Kontakt stehen, die Möglichkeit, über eine gesicherte Onlineplattform Verstöße zu melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt in erster Linie Beschäftigte vor Benachteiligungen im Beruf. Deshalb steht das System den Versicherten nicht zur Verfügung.   

§ 2 Hinweisgeberschutzgesetz enthält einen abschließenden Katalog der Tatbestände, die Gegenstand einer Meldung sein können. Die hinweisgebende Person kann unter anderem melden:

  •  Straftatbestände

  • Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht

  • bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, die in § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes einzeln benannt werden, u. a. 

    • Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung
    • Vorgaben zur Produktsicherheit
    • Vorgaben zum Umweltschutz
    • Vorgaben zum Datenschutz

Eingehende Meldungen werden geprüft und entsprechend behandelt.

Hinweisgebende Personen, die in gutem Glauben handeln und versuchen, richtiges Verhalten zu fördern und zur Aufklärung von Fehlverhalten beizutragen, gewährleisten wir den größtmöglichen Schutz. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Wenn Sie Ihre Anonymität wahren möchten, dann rufen Sie das Hinweisgebersystem nicht von Geräten der UKH auf. Für alle betroffenen Personen gilt stets die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen werden konnte.

Hier können Sie einen Verstoß melden: Hinweisgeberportal

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