Im Bereich der Hochschulen gibt es einige verschiedene Personenkreise und Funktionsträger*innen, die nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen Versicherungsschutz genießen (Beschäftigte, Studierende, Doktorand*innen, Gasthörer*innen etc.). Aber nicht alle Tätigkeiten und Personen sind gesetzlich unfallversichert.
Versicherungsschutz für angestellte Beschäftigte und Lehrende
Das Beschäftigungsverhältnis wird durch Abschluss eines Dienstvertrags begründet. Charakteristisch für die Beschäftigung sind:
- Zahlung eines festen Arbeitsentgelts (z. B. Stunden- oder Monatslohn),
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
- Regelung über Kündigung,
- Anspruch auf Urlaub,
- fehlendes Unternehmerrisiko seitens des Beschäftigten.