Versicherungsschutz in der Schule

Abi-Streich: Unfälle sind nicht immer versichert

Die Schule ist verbarrikadiert, überall hängen Klopapier und Luftballons. Der Abi-Streich gehört für viele zum bestandenen Abitur dazu. Doch was, wenn ein Unfall passiert? Greift dann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?

Verkehrsschild mit Text: Party/Abitur

Bild: © Adobe Stock, Daniel Ernst

Für einen Tag den Schulalltag auf den Kopf stellen: An vielen Schulen folgt auf die Abitur-Prüfungen der traditionelle Abi-Streich. Für viele Abiturient*innen ist er das Highlight am Ende ihrer schulischen Laufbahn. Doch bei diesen Streichen können natürlich auch Unfälle passieren. Daher sollte auch hier die Sicherheit immer Vorrang haben, denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht automatisch.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur auf Veranstaltungen, die die Schule selbst organisiert hat. Gilt die Feier also als schulische Veranstaltung, besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Doch das ist gerade bei Abi-Streichen meist nicht der Fall, denn sie werden von den Abiturient*innen in der Regel in Eigenregie geplant, durchgeführt und oft bis zum letzten Tag geheim gehalten. Bei Abi-Streichen, die nicht unter Aufsicht, Kontrolle oder Einflussnahme der Schule stehen, handelt es sich um sogenanntes eigenwirtschaftliches Handeln, das nicht gesetzlich unfallversichert ist.

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