Ein grundlegendes Instrument, um alle im Betrieb für Notfälle vorzubereiten, ist die regelmäßige Unterweisung. Zu den grundlegenden Pflichten der Unternehmer*innen im Arbeitsschutz gehören die auf den Gefährdungsbeurteilungen basierenden regelmäßigen Unterweisungen. Unterweisungen sollen auf den Arbeitsplatz ausgerichtet und an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein.
Wann Unterweisungen durchgeführt werden müssen:
- bei Einstellung vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder neuer Technologien
- bei wechselnden Gefährdungssituationen
- nach Unfällen oder Störfällen
Eine regelmäßige Wiederholung zur Auffrischung der Informationen ist nicht nur vorgeschrieben sondern auch sinnvoll und notwendig.
Die Anlässe sind verbindlich festgelegt und die Inhalte ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Der Gesetzgeber lässt allerdings offen, in welcher Form und mit welcher Methode die Unterweisungen ausgeführt werden können. So wird die Entscheidung über den Ablauf insbesondere den Vorgesetzten im Unternehmen überlassen. Zahlreiche Faktoren nehmen Einfluss auf die Qualität von Unterweisungen. Von den organisatorischen Rahmenbedingungen über die gute Vorbereitung der Unterweisenden bis hin zu einer Erfolgskontrolle.