Laut Strafgesetzbuch ist jeder dazu verpflichtet, Erste Hilfe (Erstversorgung) zu leisten, soll sich dabei aber nicht selbst in Gefahr begeben. Bei allen Erste-Hilfe-Maßnahmen stehen die Helfenden unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Erste Hilfe