Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Erste Hilfe

Laut Strafgesetzbuch ist jeder dazu verpflichtet, Erste Hilfe (Erstversorgung) zu leisten, soll sich dabei aber nicht selbst in Gefahr begeben. Bei allen Erste-Hilfe-Maßnahmen stehen die Helfenden unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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