Topartikel

Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt

Abgesichert im Ehrenamt und beim bürgerschaftlichen Engagement

Auch ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte können bei ihrer Tätigkeit zum Wohl der Allgemeinheit Risiken ausgesetzt sein. Damit den Freiwilligen bei ihrem Engagement keine Nachteile entstehen, haben die Hessische Landesregierung und die Unfallkasse Hessen wichtige Maßnahmen getroffen, um eine umfassende soziale Absicherung für Ehrenamtsträger*innen sicherzustellen.

Bild: © Robert Kneschke, Adobe Stock

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Menschen, die sich freiwillig für eine privatrechtliche Organisation (z. B. einen Verein) im Auftrag oder mit Einwilligung von öffentlich-rechtlichen Institutionen einsetzen („Wie-Beschäftigte“).

Das sind typische ehrenamtliche Tätigkeiten:

  • kommunale Mandatsträger*innen, Mitglieder des Magistrats/Gemeindevorstands
  • Stadtverordnete, Gemeindevertreter*innen, Ortsbeiräte
  • Mitglieder von Ausländer-, Jugend- oder Seniorenbeiräten
  • Präventionsbeiräte
  • Naturschutzbeauftragte
  • Mitglieder der Ortsgerichte
  • Schöff*innen und Zeug*innen
  • Wahlhelfer*innen
  • amtlich bestellte Betreuer*innen
  • Mitglieder der gewählten Elternvertretung in Kindertagesstätten und Schulen
  • gewählte Vertreter*innen in den Allgemeinen Studierendenausschüssen (AStA) der Hochschulen
  • Schülerlots*innen

In der Regel werden mit den Aufgaben keine Einzelpersonen betraut, sondern privatrechtliche Organisationen (bspw. Vereine). Die einzelnen ehrenamtlich Engagierten werden somit als Mitglieder ihrer Organisation oder ihres Vereins tätig. Die Rechtsform der Organisation spielt keine Rolle für den Versicherungsschutz. Zum Artikel »

Neuigkeiten

Neuigkeiten in den sozialen Medien

Zum Seitenanfang navigieren