Topartikel

Absicherung für Studierende und Beschäftigte bei Unfällen an der Hochschule

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Universität und Hochschule

Studentinnen und Studenten an hessischen Universitäten und Hochschulen stehen während ihres Studiums und auf den dazu gehörigen Wegen und Veranstaltungen unter dem Schutz der Unfallkasse Hessen. Genauso auch die Angestellten im Hochschulbetrieb und noch verschiedene andere Berufsgruppen. Wie sieht der gesetzliche Unfallschutz für die verschiedenen Gruppen genau aus? Wer ist überhaupt versichert? Und was ist im Fall eines Unfalls zu tun?

Bild: © Cyperfection, DGUV

Im Bereich der Hochschulen gibt es einige verschiedene Personenkreise und Funktionsträger*innen, die nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen Versicherungsschutz genießen (Beschäftigte, Studierende, Doktorand*innen, Gasthörer*innen etc.). Aber nicht alle Tätigkeiten und Personen sind gesetzlich unfallversichert.

Versicherungsschutz für angestellte Beschäftigte und Lehrende

Das Beschäftigungsverhältnis wird durch Abschluss eines Dienstvertrags begründet.  Charakteristisch für die Beschäftigung sind:

  • Zahlung eines festen Arbeitsentgelts (z. B. Stunden- oder Monatslohn),
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Regelung über Kündigung,
  • Anspruch auf Urlaub,  
  • fehlendes Unternehmerrisiko seitens des Beschäftigten.

Zum Artikel »

Neuigkeiten

Neuigkeiten in den sozialen Medien

Zum Seitenanfang navigieren