Einfach und unkompliziert:

Unfall melden

Unfall melden

durch die Ärztin oder den Arzt

Unfall melden

durch Mitglieder von Hilfeleistungsorganisationen

Unfall melden für folgende Personengruppen:

Freiwillige Feuerwehren, ASB, Johanniter, Malteser Hilfsdienst und DLRG

Zur Unfallmeldung

Unfall melden durch

nicht kommunale Beschäftigte und andere Versicherte

Unfall melden für folgende Personengruppen:

z. B. Pflegepersonen

Zur Unfallmeldung

Unfall melden

durch das Unternehmen oder die Einrichtung

Unfall melden für folgende Personengruppen:

Beschäftigte

Nicht selbstständige Personen in einem Arbeitsverhältnis, wie z. B. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Angestellte oder Auszubildende. Die Anmeldung ist über das Mitgliederportal der UKH vorzunehmen, alternativ über das Serviceportal der DGUV.

Schülerinnen und Schüler

  • während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen,
  • während der Teilnahme am Unterricht sowie unmittelbar davor und danach,
  • im Zusammenhang mit schulischen Betreuungsmaßnahmen.

Die Meldung ist über das UKH Schulportal vorzunehmen.

Kindergartenkinder

während des Besuchs von Tageseinrichtungen sowie während der Betreuung

  • in kommunalen Einrichtungen:
    Die Anmeldung ist über das Mitgliederportal vorzunehmen.
  • in privaten oder konfessionellen Einrichtungen:
    Die Anmeldung ist über das Serviceportal der DGUV vorzunehmen.

Studierende

  • Studierende sowie Personen während der Aus- und Fortbildung an hessischen Hochschulen.
    Die Anmeldung ist über das Serviceportal der DGUV vorzunehmen.

Unfall melden

durch Ersthelfende

Unfall melden für folgende Personengruppen:

Personen, die sich für die Allgemeinheit besonders einsetzen und Hilfe leisten (z. B. bei einem Verkehrsunfall oder einer kriminellen Handlung)

Zur Unfallmeldung

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