Einfach und unkompliziert:

Dienstunfall melden

Dienstunfall melden

Dienstunfall von Beamten

Wichtig für die Dienstunfallmeldung:

NICHT Meldepflichtig sind:

  • sämtliche Wegeunfälle,
  • Dienstunfälle mit weniger als 3 Ausfalltagen (mindestens 3 Kalendertage ohne den Unfalltag selbst),
  • Dienstunfälle in den Tätigkeitsbereichen der öffentlichen Sicherheit bzw. Ordnung oder Justiz und Rechtspflege.

Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Erläuterungen.

Zur Unfallmeldung

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