Rechtliche Einordnung von Homeoffice
Homeoffice ist eine spezielle Form der mobilen Arbeit mit einer Bildschirmtätigkeit im häuslichen Umfeld. Grundsätzlich gilt, dass Tätigkeiten, die außerhalb der Arbeitsstätte mithilfe von Endgeräten (z. B. Laptops) stattfinden, zu mobiler Arbeit zählen. Die Arbeit im Privatbereich unterliegt – wie auch andere Formen der mobilen Arbeit – dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz.
Davon zu unterscheiden ist die Telearbeit. Hier richten Arbeitgebende ihren Beschäftigten einen festen Arbeitsplatz im Privatbereich ein. Dieser ist vergleichbar mit einem Arbeitsplatz im Unternehmen; er unterliegt zusätzlich den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung. Werden Telearbeit oder mobiles Arbeiten als abhängige Beschäftigung ausgeübt, besteht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Unfallversicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften). Zum Artikel »