Die „Sieben Schritte“ zum Erfolg: Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess in sieben Schritten. Dies gilt übrigens auch für die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung.
Schritt 1: Arbeitsbereiche bzw. Tätigkeiten festlegen
Zunächst gilt es, die Tätigkeiten oder Bereiche festzulegen, die beurteilt werden sollen. Bereiche mit gleichartigen Belastungen/Tätigkeiten und gleicher Organisationform können zu einer Einheit zusammengefasst werden. Zusätzlich sind besondere Personengruppen zu berücksichtigen. Dies sind insbesondere Praktikant*innen, Jugendliche, werdende oder stillende Mütter, Leiharbeitnehmer*innen, Beschäftigte ohne ausreichende Deutschkenntnisse und Menschen mit Behinderungen.