Wie vorgehen bei der Beurteilung psychischer Belastung?
Psychische Belastung kann entweder in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung erfasst werden oder aber Teil der regulären Gefährdungsbeurteilung sein. Bei der Durchführung müssen in beiden Fällen dieselben Prozessschritte (Grafik rechts) berücksichtigt werden.
Vorbereitungen zur Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastung
Wir empfehlen folgendes Vorgehen zur Vorbereitung:
Lenkungskreis/Steuerungsgruppe bilden
Der Lenkungskreis setzt sich interdisziplinär zusammen aus:
- Unternehmensleitung (oder eine Vertretung, § 3 ArbschG1)
- Interessenvertretung der Mitarbeitenden (Betriebsrat/Personalrat, § 87 (7) BetrVG2)
- Fachkräfte (z. B. betriebsärztlicher Dienst, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Qualifizierungsbeauftragte, Gesundheitsmanagement, Personal etc.)
- Schwerbehindertenvertretung
- Projektleitung