Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und bewerten
Die Erfassung und Bewertung psychischer Belastung erfolgen im Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung in Schritt 2 und 3 (siehe Abbildung 1). Denn bereits in der Vorbereitungsphase entscheidet der Lenkungskreis, welche Methoden für die Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz kommen.
Grundsätzlich bietet sich ein zweistufiges Vorgehen an:
- Stufe 1: die Grobanalyse
Mit der Grobanalyse gewinnt man einen Überblick, in welchen Merkmalsbereichen eine mögliche Fehlbeanspruchung vorliegt. - Stufe 2: die Feinanalyse
Im Optimalfall beschreiben die betroffenen Mitarbeitenden die für sie relevanten Ursachen für Fehlbeanspruchung. Sie schlagen Maßnahmen vor, die helfen, negative Auswirkungen psychischer Belastung zu reduzieren.
Einige Instrumente bieten sich für beide Ananlyse-Stufen an. In kleinen Betrieben mit wenigen Mitarbeitenden kann man Grob- und Feinanalyse auch zusammenfassen.