Erklärung zur Barrierefreiheit der UKH Internetseite

Die Unfallkasse Hessen ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Juni 2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Internetseite (ukh.de) und bezieht sich auf das Testergebnis des Selbstchecks von "BIK für Alle" und den "Barriere-Check Pro" nach BITV (EN 3011549/WCAG)-Kriterien, der von einer zertifizierten Agentur durchgeführt wurde. Alle schwerwiegenden Fehler wurden in diesem Zusammenhang behoben. An einigen Stellen wurde optionaler Optimierungsbedarf angeregt, der derzeit noch in Umsetzung ist.

Wir bemühen uns aktuell darum, so schnell wie möglich einen abschließenden BiTV-Test zu machen und das Ergebnis an dieser Stelle zu veröffentlichen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • PDFs, die vor Mai 2020 erstellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei und werden sukzessive durch eine barrierefreie Version ersetzt.
  • Inhalts-Slider sind teilweise nicht barrierefrei

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Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Unfallkasse Hessen
Kommunikation
Leonardo-da-Vinci-Allee 20
60486 Frankfurt am Main
Servicetelefon: 069 29972-440, (montags bis freitags von 7:30-18 Uhr)
Fax: 069 29972-133
E-Mail: ukh[at]ukh.de

Schlichtungsverfahren über die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle „Barrierefreie Informationstechnik“

Wenn nach Ihrem Feedback zu Barrieren auf der Internetseite oder in mobilen Anwendungen an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Bei der Landesbeauftragten für barrierefreie IT gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen. Ziel ist es dann, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Alle Informationen sind auch im Flyer der Schlichtungsstelle zusammengefasst.


Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Sekretariat LBIT: +49 641 303-2902
Fax: +49 611 32764-4036
E-Mail: LBIT[at]rpgi.hessen.de

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