Letzte Änderung: 20. April 2024

Verarbeitung von Sozialdaten

Datenschutzhinweise für Versicherte und Unternehmen

Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO i. V. m. §§ 82, 82a SGB X der Unfallkasse Hessen (UKH) gegenüber Versicherten nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten sowie im Regressverfahren und gegenüber Unternehmen hinsichtlich des Beitragsverfahrens und der Prävention.

Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der UKH

Ab 25.05.2018 gilt unmittelbar die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In diesem Zusammenhang sind besondere Informationspflichten zu berücksichtigen gemäß Art.13, 14 DSGVO i. V. m. §§ 82, 82a 10. Sozialgesetzbuch (SGB X).

Wir informieren Sie hiermit über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortliche Stelle ist

Unfallkasse Hessen
Leonardo-da-Vinci-Allee 20
60486 Frankfurt am Main
Tel: 069 29972-440
E-Mail: ukh[at]ukh.de

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: datenschutzbeauftragte[at]ukh.de.

2. Was ist der Zweck der Verarbeitung?

Die UKH ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung verpflichtet, die erforderlichen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland gehört es zu ihren Aufgaben, den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verhindern. Nach einem Arbeitsunfall oder dem Auftreten einer Berufskrankheit trägt die UKH die Kosten, entschädigt Versicherte und sorgt für eine umfassende Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird nur vorgenommen, soweit dies zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn die Daten für eine andere Aufgabe zwingend erforderlich sind, die der UKH gesetzlich zugewiesen wurde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die UKH Erstattungsansprüche (Regress) gegen mögliche Schädiger prüft.

Eine vollständige Übersicht unserer Aufgaben ist in § 199 SGB VII geregelt:

  1. die Feststellung der Zuständigkeit und des Versicherungsstatus
  2. die Erbringung der Leistungen nach dem Dritten Kapitel (SGB VII) einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen
  3. die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen nach dem Sechsten Kapitel (SGB VII)
  4. die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen
  5. die Verhütung von Versicherungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe nach dem Zweiten Kapitel (SGB VII)
  6. Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten

3. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten erhoben und verarbeitet?

1a) im Versicherungsfall und im Regressverfahren:

Die gesetzliche Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 c und e DSGVO i. V. m. den jeweiligen Vorschriften des Sozialgesetzbuches.

Ihre personenbezogenen Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis.

Das bedeutet, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nur im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen nach dem SGB verarbeiten. Unsere Beschäftigten erhalten nur dann Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten, wenn sie diese zur Aufgabenerfüllung benötigen.
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben sind wir gesetzlich befugt und verpflichtet, alle für die Beurteilung Ihres Versicherungsfalls erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind insbesondere die DSGVO und die SGB VII und X.

Da wir unsere Aufgabe nur mit vollständigen Daten erfüllen können, haben Sie in diesem Umfang auch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass wir nicht ermitteln können, ob Ihr Anspruch zutreffend ist. Dadurch können für Sie Nachteile entstehen.

Soweit möglich werden wir versuchen, die erforderlichen personenbezogenen Daten direkt bei Ihnen zu erheben. Da das nicht immer möglich ist, gibt es gesetzliche Ausnahmen von diesem Direkterhebungsgrundsatz. Die Daten dürfen dann bei anderen Stellen angefordert werden, z. B. von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin, oder Ihrer Krankenkasse. In diesen Fällen haben Sie das Recht, über die übermittelten Daten informiert zu werden.

Als weitere Rechtsgrundlage kann eine Einwilligungserklärung in Betracht kommen (Art. 6 Abs. 1 a und Art. 9 Abs. 2 a DSGVO).
Soweit bei der Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung notwendig ist, werden wir Ihnen im Rahmen des Verfahrens die Vor- und Nachteile Ihrer freien Entscheidung erläutern.

1b) im Rahmen der Präventionsarbeit und im Beitragsverfahren

Die gesetzliche Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 c und e DSGVO i. V. m. den jeweiligen Vorschriften des Sozialgesetzbuches.

Die personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Präventionsauftrags und im Beitragsverfahren erheben, unterliegen dem Sozialgeheimnis.

Das bedeutet, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nur im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen nach dem SGB verarbeiten. Unsere Beschäftigten erhalten nur dann Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten, wenn sie diese zur Aufgabenerfüllung benötigen.

Als Unternehmer*in haben Sie bzw. hat Ihr Unternehmen eine Mitteilungs- und Auskunftspflicht nach § 192 SGB VII.

Die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen ebenfalls dem Sozialgeheimnis.

4. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet?

Relevante personenbezogene Daten bei einem Versicherungsfall sind

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum etc.)
  • Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)
  • Abwicklungsdaten (Unfall-/BK Aktenzeichen, Kontoverbindung etc.)
  • Angaben zum Versicherungsfall (Unfallhergang, Diagnosen, Arztberichte, Gutachten, Vorerkrankungen, Jahresarbeitsverdienst etc.)
  • Regressdaten (Zeugenaussagen, Sachverständige, Angaben von Ermittlungsbehörden, Haftpflichtversicherer, Schädiger etc.)

Relevante personenbezogene Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmer*innen als Beitragsschuldner sind:

  • Angaben zum Unternehmen
  • Kontaktdaten (Ansprechpartner*in, Telefonnummer etc.)
  • Abwicklungsdaten (Mitgliedsnummer, Kontoverbindung etc.)
  • Relevante Beitragsdaten (Lohnsumme, Anzahl der Beschäftigten, Gefahrtarife etc.)
  • Präventionsunterlagen (Prüfberichte etc.)

5. Wer erhält Kenntnis von Ihren Daten?

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten an Stellen außerhalb der UKH nur dann, wenn uns das Gesetz diese Übermittlung erlaubt oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben.

  • Empfänger*innen Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb der UKH können insbesondere sein: Leistungserbringende Stellen (z. B. Ärzt*innen, Gutachter*innen, Krankenhäuser, Reha-Zentren, Hilfsmitteldienstleistende, Apotheken)
  • Unfallbetrieb oder zuständige Einrichtung (z. B. Arbeitgeber*in, Hochschule, Schule, Kindergarten, Hilfeleistungsunternehmen)
  • andere Leistungsträger*innen (z. B. die Krankenversicherung zur Abwicklung der Auszahlung von Entgeltersatzleistungen, der Renten Service der Deutschen Post zur Auszahlung von Renten)
  • andere Unfallversicherungsträger*innen (z. B. für gemeinsame Vorsorgedateien)
  • Beteiligte im Regressverfahren (z. B. Unfallbeteiligte, Zeug*innen, Haftpflichtversicherung, Polizei)
  • Organe der Rechtspflege und Dienstleistende (z. B. Rechtsanwält*innen, Gerichte, Insolvenzverwalter*innen, Geldinstitute)
  • der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV; z. B. für Statistiken)
  • staatliche Arbeitsschutzbehörden

6. Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der Europäischen Union bzw. an ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau oder an eine internationale Organisation findet in der Regel nicht statt.

In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung in Ihrem Interesse zur Leistungserbringung erforderlich sein (z. B. bei Behandlung im Ausland).

7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Daten werden gespeichert, solange wir sie zur Erfüllung unserer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben einschließlich Aufbewahrungspflichten benötigen. Die Speicherdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Beispiele:
Soweit es sich um Rechnungsdaten oder rechnungsbegründende Unterlagen handelt, ist eine Aufbewahrungspflicht von sechs bzw. zehn Jahren vorgeschrieben.

Soweit es sich um Unfalldaten oder Angaben im Zusammenhang mit Berufskrankheiten handelt, hängt die Speicherdauer davon ab, wie lange die Daten auch nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erforderlich sein können (z. B. bei Folgebeschwerden).

8. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen und die wir verarbeiten. Daneben haben Sie ein Recht auf Einsicht in alle Sie betreffenden Akten, die die UKH über Sie führt. Einschränkungen sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgesehen, insbesondere wenn in Ihrem eigenen Interesse einzelne Angaben unmittelbar von einem Arzt oder einer Ärztin erläutert werden sollten oder wenn Rechte Dritter betroffen sind.

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sein.

9. Ihr Widerrufsrecht

Wie oben beschrieben, beruht die Datenverarbeitung in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich auf einer gesetzlichen Grundlage. In diesen Fällen steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.

Soweit die Datenverarbeitung mit Ihrer Einwilligung vorgenommen wurde, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Allerdings gilt der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit. Die bis zu dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs vorgenommene Datenverarbeitung bleibt damit rechtmäßig.

Den Widerruf müssen Sie gegenüber der Unfallkasse Hessen erklären. Sie finden unsere Kontaktdaten auf der ersten Seite dieses Merkblatts.

10. Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie der Ansicht sein, bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, können Sie sich auch an die für die UKH zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408-0
E-Mail: poststelle[at]datenschutz.hessen.de

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