Letzte Änderung: 19. April 2026
UKH Upload-Möglichkeit
Kostenerstattung/Rechnungen einreichen
Wer kann den UKH Upload Service nutzen?
Über upload.ukh.de können alle Versicherten der UKH Dokumente und Rechnungen einreichen. Es ist nicht nötig, die Dokumente zusätzlich per Post zu senden.
Beispiele für Rechnungen, die Sie über den UKH Upload Service hochladen können:
- Kostennachweis über die Reparatur einer Brille, die beispielweise auf der Arbeit oder im Sportunterricht kaputt ging
- Fahrtkostennachweise
- Bescheinigungen etc.
Das UKH Upload-Formular erreichen Sie derzeit über diesen Link.
Sind Sie Tagespflegeperson nach §23 SGB VIII? Für Ihren Antrag auf Kostenübernahme von Erste-Hilfe-Lehrgangsgebühren haben wir einen Upload Service eingerichtet. Hier gelangen Sie zum Antragsformular und zu Informationen zur Ersten Hilfe.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen
Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Verwaltungsentscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind, ist über das Upload-Portal der UKH-Website nicht rechtswirksam möglich.
Rechtswirksame Widersprüche können ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Weg (z. B. schriftlich oder gemäß den in Ihrem Bescheid genannten Vorgaben) eingereicht werden. Bitte orientieren Sie sich hierzu an der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.