Letzte Änderung: 17. März 2024

Unfallkasse Hessen im Porträt: Prävention, Rehabilitation, finanzielle Unterstützung

Die Unfallkasse Hessen als Teil der Gesetzlichen Unfallversicherung – Auftrag, Werte und Ziele

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Aktuelle Satzungen, Vorschriften und Vereinbarungen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken-, Arbeitslosen-, sozialen Pflege- und Rentenversicherung eine wichtige Säule der deutschen Sozialversicherung. Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist – wie die Berufsgenossenschaften – eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sichert Arbeitnehmende und Arbeitgebende im Fall von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ab und verhindert drohende Gesundheitsgefahren. Dieser gesetzliche Auftrag wird in SGB VII definiert. Spitzenverband von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ist der DGUV e. V. An der Spitze der UKH steht eine Selbstverwaltung, die zu gleichen Teilen aus Vertreter*innen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden besteht.

UKAHA! Das sind unsere Aufgaben
Bild: © schallundschnabel

Die Aufgaben der UKH

Bei der UKH sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert – außer Beamt*innen. Auch alle Kita- und Schulkinder, Studierende, ehrenamtlich Tätigen, Haushaltshilfen und private Pflegepersonen stehen unter unserem Schutz. Unsere wichtigste Aufgabe nach der Verhütung von Arbeits- und Schulunfällen ist die – oft lebenslange – Betreuung von Unfallopfern. Wir begreifen unseren gesetzlichen Auftrag als soziale Investition in die Gesellschaft.

Gesetzlicher Auftrag und Anspruch der UKH

Unser oberster gesetzlicher Auftrag nach SGB VII lautet: Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle möglichst zu verhüten und Berufskrankheiten entgegenzuwirken (Prävention). Trotz aller Maßnahmen ist das nicht immer möglich. Im Falle eines Falles kümmern wir uns mit allen geeigneten Mitteln um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Wir helfen mit finanzieller Unterstützung, wie Verletztengeld, Renten oder Pflegegeld. Im Versicherungsfall haben Verletzte und Erkrankte grundsätzlich das Recht auf lebenslange Betreuung durch unsere Reha-Beratung.

Das Logo der UKH an einer Hauswand.
Bild: © UKH

Prävention

Wir sorgen für mehr Sicherheit und Gesundheit in Kitas und Schulen und bei der Arbeit. Grundlagen dafür sind die Beratung, Qualifizierung (Seminare, Fort- und Weiterbildungen) und Überwachung unserer Mitgliedsbetriebe. Die Projektarbeit mit den Unternehmen gehört ebenfalls dazu.

Das Logo der UKH an einer Hauswand.
Bild: © UKH

Rehabilitation

Wenn ein Unfall passiert ist, kümmern wir uns um die ärztliche Versorgung und später um die Wiedereingliederung in Schule und Beruf und ins "normale" soziale Leben. Wir sind dafür da, unseren Versicherten nach einem Unfall so schnell und so gut wie möglich zu helfen. Das tun wir mit allen geeigneten Mitteln. Wir sorgen für die bestmögliche Behandlung und zahlen die Kosten dafür.

Ausschnitt aus einem Foto des UKH Firmengebäudes in Frankfurt am Main
Bild: © UKH

Entschädigung

Wir sorgen dafür, dass durch den Unfall keine zusätzlichen finanziellen Sorgen entstehen. Notfalls mit lebenslanger Rente oder Versorgung der Hinterbliebenen. Wir bemühen uns, unseren gesetzlichen Auftrag schnell, umfassend und unbürokratisch im Sinne unserer Versicherten und unserer Mitglieder auszuführen.

Unsere Strategie

Unser Unternehmensziel erreichen wir durch Nachhaltigkeit. Diese wird nicht als Ergebnis, sondern als Prozess verstanden. Wir steuern den Prozess aktiv und kontrollieren regelmäßig seine Wirkung. Nachhaltigkeit ist der entscheidende Faktor für unsere Betriebskultur, für unseren Geschäftserfolg und unsere Zukunftsfähigkeit.

Wir verfolgen rechtskonforme, gleichzeitige und gleichberechtigte Zwecke im Rahmen aller Prozesse. Das gilt für die Kerngeschäfte (Prävention, Rehabilitation, Entschädigung, Widerspruch, Klage und Regress) genauso wie für die Administration (Geschäftsführung, Verwaltung, Stabsstellen). Wir arbeiten auf der Basis von ethischen, sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Zielen.

Haftungsablösung für Unternehmer*innen: Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitgebende

Seit der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 1885 richten sich die Ansprüche der Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall ausschließlich gegen die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und nicht mehr gegen Arbeitgebende. Damit wird die soziale Absicherung der Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit auf eine solide, allgemein verbindliche Basis gestellt.

Das Prinzip „Ablösung der Unternehmerhaftpflicht“ prägt bis zum heutigen Tag die Struktur der gesetzlichen Unfallversicherung. Es unterscheidet sie von allen anderen Zweigen der Sozialversicherung, denn es begründet die Finanzierung der Ausgaben allein durch die Unternehmerinnen und Unternehmer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge für ihren gesetzlichen Unfallschutz.

Gerade für Arbeitgebende hat die Ablösung der Haftpflicht viele Vorteile: Sie bewahrt sie vor wirtschaftlichem Risiko und drohendem Ruin durch Schadensersatzklagen verunglückter Arbeitnehmer*innen. Diese können im Einzelfall einen existenzbedrohenden Umfang annehmen. Auf diese Weise leistet die gesetzliche Unfallversicherung einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens.

Die Versicherten der UKH

Rund 3 Millionen Menschen in Hessen waren 2022 bei der UKH versichert:

235.455 Angestellte und Arbeiter*innen des öffentlichen Dienstes
178.328 Beschäftigte in rechtlich selbstständigen Unternehmen
172.941 Ehrenamtlich Tätige
120.670 Versicherte in Hilfeleistungsunternehmen
552.812 Private Pflegepersonen
82.827 Blutspender*innen
345.548 Kinder in Tageseinrichtungen oder Tagespflege
714.969 Schüler*innen in allgemein bildenden Schulen
202.085 Schüler*innen in berufsbildenden Schulen
303.242 Studierende
43.250 Private Haushaltshilfen
28.448 Andere Versicherte

Die UKH in Zahlen 2022

Versicherungsfälle:

74.332 meldepflichtige Schulunfälle
5.557 meldepflichtige Schulwegunfälle, davon 1 tödlich
4.948 meldepflichtige Arbeitsunfälle, davon 2 tödlich
1.775 meldepflichtige Wegeunfälle, davon 4 tödlich
4.395 meldepflichtige Berufskrankheiten (Verdachtsanzeigen)

Entschädigungsleistungen (gerundet, Auszug):

22,8 Mio. Euro für ambulante Behandlungen
15,5 Mio. Euro für stationäre Behandlung und häusliche Pflege
6,7 Mio. Euro für Verletztengeld und besondere Unterstützung
32,3 Mio. Euro für Renten an Versicherte und Hinterbliebene
13,8 Mio. Euro für sonstige Heilbehandlungen und Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe

Ausgaben für Prävention (gerundet):

11,0 Mio. Euro für Beratung, Überwachung, Qualifizierung, Projekte für Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben etc.

Weitere Medien

  • Detailseite: Jahresbericht – Jahresbericht der Unfallkasse Hessen 2022

    Jahresbericht

    Jahresbericht der Unfallkasse Hessen 2022

    Heute handeln und an morgen denken.

  • Detailseite: UKH Broschüre – Unfallkasse Hessen – Ihre gesetzliche Unfallversicherung

    UKH Broschüre

    Unfallkasse Hessen – Ihre gesetzliche Unfallversicherung

    Infoflyer

  • Detailseite: UKH Satzung – Satzung der Unfallkasse Hessen

    UKH Satzung

    Satzung der Unfallkasse Hessen

    vom 22. November 2018 in der Fassung des 1. Nachtrags vom 15. Juli 2021 und des 2. Nachtrages vom 25. November 2022

  • Detailseite: UKH Satzung – Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

    UKH Satzung

    Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

    vom 06. November 2013 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 22. November 2018, des 2. Nachtrages vom 29. Mai 2019 und des 3. Nachtrages vom 25. November 2022

  • Detailseite: Öffentliche Bekanntmachungen – Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

    Öffentliche Bekanntmachungen

    Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

    1. und 2. Nachtrag

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