Letzte Änderung: 07. Dezember 2025

Unfallkasse Hessen im Porträt: Prävention, Rehabilitation, finanzielle Unterstützung

Die Unfallkasse Hessen als Teil der Gesetzlichen Unfallversicherung – Auftrag, Werte und Ziele

Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken-, Arbeitslosen-, sozialen Pflege- und Rentenversicherung eine wichtige Säule der deutschen Sozialversicherung. Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist – wie die Berufsgenossenschaften – eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sichert Arbeitnehmende und Arbeitgebende im Fall von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ab und verhindert drohende Gesundheitsgefahren. Dieser gesetzliche Auftrag wird in SGB VII definiert. Spitzenverband von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ist der DGUV e. V. An der Spitze der UKH steht eine Selbstverwaltung, die zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden besteht.

UKAHA! Das sind unsere Aufgaben
Bild: © schallundschnabel

Die Aufgaben der UKH

Bei der UKH sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert – außer Beamtinnen und Beamten. Auch alle Kita- und Schulkinder, Studierende, ehrenamtlich Tätigen, Haushaltshilfen und private Pflegepersonen stehen unter unserem Schutz. Unsere wichtigste Aufgabe nach der Verhütung von Arbeits- und Schulunfällen ist die – oft lebenslange – Betreuung von Unfallopfern. Wir begreifen unseren gesetzlichen Auftrag als soziale Investition in die Gesellschaft.

Gesetzlicher Auftrag und Anspruch der UKH

Unser oberster gesetzlicher Auftrag nach SGB VII lautet: Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle möglichst zu verhüten und Berufskrankheiten entgegenzuwirken (Prävention). Trotz aller Maßnahmen ist das nicht immer möglich. Im Falle eines Falles kümmern wir uns mit allen geeigneten Mitteln um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Wir helfen mit finanzieller Unterstützung, wie Verletztengeld, Renten oder Pflegegeld. Im Versicherungsfall haben Verletzte und Erkrankte grundsätzlich das Recht auf lebenslange Betreuung durch unsere Reha-Beratung.

Das Logo der UKH an einer Hauswand.
Bild: © UKH

Prävention

Wir sorgen für mehr Sicherheit und Gesundheit in Kitas und Schulen und bei der Arbeit. Grundlagen dafür sind die Beratung, Qualifizierung (Seminare, Fort- und Weiterbildungen) und Überwachung unserer Mitgliedsbetriebe. Die Projektarbeit mit den Unternehmen gehört ebenfalls dazu.

Das Logo der UKH an einer Hauswand.
Bild: © UKH

Rehabilitation

Wenn ein Unfall passiert ist, kümmern wir uns um die ärztliche Versorgung und später um die Wiedereingliederung in Schule und Beruf und ins "normale" soziale Leben. Wir sind dafür da, unseren Versicherten nach einem Unfall so schnell und so gut wie möglich zu helfen. Das tun wir mit allen geeigneten Mitteln. Wir sorgen für die bestmögliche Behandlung und zahlen die Kosten dafür.

Ausschnitt aus einem Foto des UKH Firmengebäudes in Frankfurt am Main
Bild: © UKH

Entschädigung

Wir sorgen dafür, dass durch den Unfall keine zusätzlichen finanziellen Sorgen entstehen. Notfalls mit lebenslanger Rente oder Versorgung der Hinterbliebenen. Wir bemühen uns, unseren gesetzlichen Auftrag schnell, umfassend und unbürokratisch im Sinne unserer Versicherten und unserer Mitglieder auszuführen.

Unsere gesellschaftliche Verantwortung

Unsere Vision

Wir schaffen soziale Werte, den Menschen zuliebe.
Mit dieser Vision rücken wir die gesellschaftliche Verantwortung in den Fokus unserer Arbeit, ohne den gesetzlichen Auftrag zu vernachlässigen. Die Vision zeigt, dass die UKH ihren gesetzlichen Auftrag als Investition in die Gesellschaft und gleichzeitig auch als Investition in die eigene Zukunft begreift.

Vertrauen

„Wir vertrauen Menschen, Menschen vertrauen uns.“

Einfühlung

„Wir fühlen mit Menschen und helfen, wo wir können.“

Respekt

„Wir achten die Menschen, ihr Umfeld und unsere Umwelt.“

Toleranz

„Wir handeln flexibel und finden gemeinsam Lösungen.“

Solidarität

„Unsere Gemeinschaft stärkt unser Handeln.“

Unser Anspruch

Qualität

Unser Anspruch umfasst die Qualität unserer eigenen Dienstleistungen genauso wie unsere Beziehungen untereinander, die zu unseren Versicherten und Verletzten sowie zu allen externen Institutionen und Leistungserbringenden.

Unser Ziel

Gesellschaft gestalten

Wir schaffen ein Mehr an Vertrauen, Einfühlungsvermögen, Respekt, Toleranz und Solidarität. Mit dem, was wir denken, sagen und tun, gestalten wir Gesellschaft – kritisch und kreativ, für jetzige und künftige Generationen. So bleiben wir erstklassig und setzen weiterhin Maßstäbe.

Unsere Strategie

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist der entscheidende Faktor für unsere Betriebskultur, für unseren Geschäftserfolg und unsere Zukunftsfähigkeit. Hierzu verfolgen wir in den Kerngeschäften (Prävention, Rehabilitation, Entschädigung, Widerspruch, Klage und Regress) ebenso wie in der Administration (Geschäftsführung, Verwaltung, Stabsstellen) rechtskonforme gleichzeitige und gleichberechtigte ethische, soziale, wirtschaftliche und umweltbezogene Ziele.

Haftungsablösung für Unternehmerinnen und Unternehmer: Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitgebende

Seit der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 1885 richten sich die Ansprüche der Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall ausschließlich gegen die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und nicht mehr gegen Arbeitgebende. Damit wird die soziale Absicherung der Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit auf eine solide, allgemein verbindliche Basis gestellt.

Das Prinzip „Ablösung der Unternehmerhaftpflicht“ prägt bis zum heutigen Tag die Struktur der gesetzlichen Unfallversicherung. Es unterscheidet sie von allen anderen Zweigen der Sozialversicherung, denn es begründet die Finanzierung der Ausgaben allein durch die Unternehmerinnen und Unternehmer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge für ihren gesetzlichen Unfallschutz.

Gerade für Arbeitgebende hat die Ablösung der Haftpflicht viele Vorteile: Sie bewahrt sie vor wirtschaftlichem Risiko und drohendem Ruin durch Schadensersatzklagen verunglückter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese können im Einzelfall einen existenzbedrohenden Umfang annehmen. Auf diese Weise leistet die gesetzliche Unfallversicherung einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens.

Die Versicherten der UKH

Mehr als 3 Millionen Menschen in Hessen waren 2024 bei der UKH versichert:

249.432

Beschäftigte in den Gemeinden, Landkreisen, Behörden und Ämtern des Landes

196.966

Beschäftigte in rechtlich selbstständigen Unternehmen

38.255

Beschäftigte in Privathaushalten

175.592

Ehrenamtlich Tätige

122.931

Versicherte in Hilfeleistungsunternehmen

656.624

Pflegepersonen

81.589

Blutspendende

349.159

Kinder in Tageseinrichtungen/Tagespflege

756.591

Schulkinder in allgemein bildenden Schulen

179.967

Schulkinder in berufsbildenden Schulen

284.400

Studierende

29.281

Andere Versicherte

Die UKH in Zahlen 2024

Versicherungsfälle:

66.234

meldepflichtige Schulunfälle

4.673

meldepflichtige Schulwegunfälle, davon 1 tödlich

4.957

meldepflichtige Arbeitsunfälle, davon 5 tödlich

1.593

meldepflichtige Wegeunfälle, davon 4 tödlich

822

meldepflichtige Berufskrankheiten (Verdachtsanzeigen)

Entschädigungsleistungen (gerundet, Auszug):

25,4 Mio. Euro

für ambulante Behandlungen

17,4 Mio. Euro

für stationäre Behandlung und häusliche Pflege

6,8 Mio. Euro

für Verletztengeld und besondere Unterstützung

35,0 Mio. Euro

für Renten an Versicherte und Hinterbliebene

15,8 Mio. Euro

für sonstige Heilbehandlungen und Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe

Ausgaben für Prävention (gerundet):

12,5 Mio. Euro

für Beratung, Überwachung, Qualifizierung, Projekte für Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben etc.

Weitere Medien

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