Letzte Änderung: 07. Dezember 2025
Unfallkasse Hessen im Porträt: Prävention, Rehabilitation, finanzielle Unterstützung
Die Unfallkasse Hessen als Teil der Gesetzlichen Unfallversicherung – Auftrag, Werte und Ziele
Die Aufgaben der UKH
Bei der UKH sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert – außer Beamtinnen und Beamten. Auch alle Kita- und Schulkinder, Studierende, ehrenamtlich Tätigen, Haushaltshilfen und private Pflegepersonen stehen unter unserem Schutz. Unsere wichtigste Aufgabe nach der Verhütung von Arbeits- und Schulunfällen ist die – oft lebenslange – Betreuung von Unfallopfern. Wir begreifen unseren gesetzlichen Auftrag als soziale Investition in die Gesellschaft.
Gesetzlicher Auftrag und Anspruch der UKH
Unser oberster gesetzlicher Auftrag nach SGB VII lautet: Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle möglichst zu verhüten und Berufskrankheiten entgegenzuwirken (Prävention). Trotz aller Maßnahmen ist das nicht immer möglich. Im Falle eines Falles kümmern wir uns mit allen geeigneten Mitteln um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Wir helfen mit finanzieller Unterstützung, wie Verletztengeld, Renten oder Pflegegeld. Im Versicherungsfall haben Verletzte und Erkrankte grundsätzlich das Recht auf lebenslange Betreuung durch unsere Reha-Beratung.
Prävention
Wir sorgen für mehr Sicherheit und Gesundheit in Kitas und Schulen und bei der Arbeit. Grundlagen dafür sind die Beratung, Qualifizierung (Seminare, Fort- und Weiterbildungen) und Überwachung unserer Mitgliedsbetriebe. Die Projektarbeit mit den Unternehmen gehört ebenfalls dazu.
Rehabilitation
Wenn ein Unfall passiert ist, kümmern wir uns um die ärztliche Versorgung und später um die Wiedereingliederung in Schule und Beruf und ins "normale" soziale Leben. Wir sind dafür da, unseren Versicherten nach einem Unfall so schnell und so gut wie möglich zu helfen. Das tun wir mit allen geeigneten Mitteln. Wir sorgen für die bestmögliche Behandlung und zahlen die Kosten dafür.
Entschädigung
Wir sorgen dafür, dass durch den Unfall keine zusätzlichen finanziellen Sorgen entstehen. Notfalls mit lebenslanger Rente oder Versorgung der Hinterbliebenen. Wir bemühen uns, unseren gesetzlichen Auftrag schnell, umfassend und unbürokratisch im Sinne unserer Versicherten und unserer Mitglieder auszuführen.
Unsere gesellschaftliche Verantwortung
Unsere Vision
Wir schaffen soziale Werte, den Menschen zuliebe.
Mit dieser Vision rücken wir die gesellschaftliche Verantwortung in den Fokus unserer Arbeit, ohne den gesetzlichen Auftrag zu vernachlässigen. Die Vision zeigt, dass die UKH ihren gesetzlichen Auftrag als Investition in die Gesellschaft und gleichzeitig auch als Investition in die eigene Zukunft begreift.
Unser Anspruch
Qualität
Unser Anspruch umfasst die Qualität unserer eigenen Dienstleistungen genauso wie unsere Beziehungen untereinander, die zu unseren Versicherten und Verletzten sowie zu allen externen Institutionen und Leistungserbringenden.
Unser Ziel
Gesellschaft gestalten
Wir schaffen ein Mehr an Vertrauen, Einfühlungsvermögen, Respekt, Toleranz und Solidarität. Mit dem, was wir denken, sagen und tun, gestalten wir Gesellschaft – kritisch und kreativ, für jetzige und künftige Generationen. So bleiben wir erstklassig und setzen weiterhin Maßstäbe.
Unsere Strategie
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit ist der entscheidende Faktor für unsere Betriebskultur, für unseren Geschäftserfolg und unsere Zukunftsfähigkeit. Hierzu verfolgen wir in den Kerngeschäften (Prävention, Rehabilitation, Entschädigung, Widerspruch, Klage und Regress) ebenso wie in der Administration (Geschäftsführung, Verwaltung, Stabsstellen) rechtskonforme gleichzeitige und gleichberechtigte ethische, soziale, wirtschaftliche und umweltbezogene Ziele.
Haftungsablösung für Unternehmerinnen und Unternehmer: Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitgebende
Seit der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 1885 richten sich die Ansprüche der Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall ausschließlich gegen die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und nicht mehr gegen Arbeitgebende. Damit wird die soziale Absicherung der Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit auf eine solide, allgemein verbindliche Basis gestellt.
Das Prinzip „Ablösung der Unternehmerhaftpflicht“ prägt bis zum heutigen Tag die Struktur der gesetzlichen Unfallversicherung. Es unterscheidet sie von allen anderen Zweigen der Sozialversicherung, denn es begründet die Finanzierung der Ausgaben allein durch die Unternehmerinnen und Unternehmer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge für ihren gesetzlichen Unfallschutz.
Gerade für Arbeitgebende hat die Ablösung der Haftpflicht viele Vorteile: Sie bewahrt sie vor wirtschaftlichem Risiko und drohendem Ruin durch Schadensersatzklagen verunglückter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese können im Einzelfall einen existenzbedrohenden Umfang annehmen. Auf diese Weise leistet die gesetzliche Unfallversicherung einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens.
Die Versicherten der UKH
Mehr als 3 Millionen Menschen in Hessen waren 2024 bei der UKH versichert:
249.432 | Beschäftigte in den Gemeinden, Landkreisen, Behörden und Ämtern des Landes |
196.966 | Beschäftigte in rechtlich selbstständigen Unternehmen |
38.255 | Beschäftigte in Privathaushalten |
175.592 | Ehrenamtlich Tätige |
122.931 | Versicherte in Hilfeleistungsunternehmen |
656.624 | Pflegepersonen |
81.589 | Blutspendende |
349.159 | Kinder in Tageseinrichtungen/Tagespflege |
756.591 | Schulkinder in allgemein bildenden Schulen |
179.967 | Schulkinder in berufsbildenden Schulen |
284.400 | Studierende |
29.281 | Andere Versicherte |
Die UKH in Zahlen 2024
Versicherungsfälle:
66.234 | meldepflichtige Schulunfälle |
4.673 | meldepflichtige Schulwegunfälle, davon 1 tödlich |
4.957 | meldepflichtige Arbeitsunfälle, davon 5 tödlich |
1.593 | meldepflichtige Wegeunfälle, davon 4 tödlich |
822 | meldepflichtige Berufskrankheiten (Verdachtsanzeigen) |
Entschädigungsleistungen (gerundet, Auszug):
25,4 Mio. Euro | für ambulante Behandlungen |
17,4 Mio. Euro | für stationäre Behandlung und häusliche Pflege |
6,8 Mio. Euro | für Verletztengeld und besondere Unterstützung |
35,0 Mio. Euro | für Renten an Versicherte und Hinterbliebene |
15,8 Mio. Euro | für sonstige Heilbehandlungen und Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe |
Ausgaben für Prävention (gerundet):
12,5 Mio. Euro | für Beratung, Überwachung, Qualifizierung, Projekte für Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben etc. |