Letzte Änderung: 13. Januar 2026

Aufgaben der paritätischen Selbstverwaltung der Unfallkasse Hessen

Die Selbstverwaltung garantiert unabhängige Entscheidungen in gesellschaftlicher Verantwortung

Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung. Konkret heißt das: Die Selbstverwaltung, die gleichermaßen mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden besetzt ist, sorgt für die unmittelbare Beteiligung und Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Die soziale Selbstverwaltung ist ein Privileg, da die Sozialpartnerinnen und -partner (Versicherte und Arbeitgebende) autonom, gemeinsam und einvernehmlich die Zukunft der UKH gestalten – und nicht etwa staatliche Organe.

Markus Engels, stellvertretender Geschäftsführer Unfallkasse Hessen

Dr. Nisha Biswas, Geschäftsführerin Unfallkasse Hessen

Selbstverwaltung ist Autonomie

Die Mitglieder der Selbstverwaltung entscheiden über alle wichtigen Angelegenheiten der UKH. Beispielsweise über

  • Rechtsvorschriften,
  • Finanzmittel,
  • Anzahl der Beschäftigten und der Bezahlung,
  • strategische Ausrichtung der Präventions- und Rehabilitationsarbeit,
  • Rentenzahlungen und Widersprüche.

Sie sorgt für sachgerechte und praxisnahe Lösungen in allen Bereichen.

Organe und Ausschüsse

Für die UKH handeln ihre Organe. Dies sind neben den hauptamtlichen Geschäftsführern die beiden Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand. Diese bilden fachliche Ausschüsse zur Erledigung einzelner Aufgaben und zur Vorbereitung von Beschlüssen. Beides, Organe und Ausschüsse, sind je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebenden und Versicherten besetzt.

Die Arbeit in der Selbstverwaltung ist ehrenamtlich und wird neben der eigentlichen Berufstätigkeit ausgeübt.


Die Vertreterversammlung

Sie beschließt für Versicherte und Unternehmen

  • verbindliche Rechtsnormen, wie Satzung, Mehrleistungssatzung, Unfallverhütungsvorschriften
  • den Haushalts- und Stellenplan
  • und setzt die Beiträge fest.
  • Sie entlastet den Vorstand und die Geschäftsführerin.

Vorsitzende der Vertreterversammlung sind Thomas Roemer und Petra Zellner.

Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Thomas Roemer (Versichertengruppe) und Petra Zellner, stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung (Gruppe der Arbeitgebenden). Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden. Bilder: © Jürgen Kornaker


Der Vorstand

Er verwaltet und vertritt die UKH. Außerdem

  • bereitet er Entscheidungen der Vertreterversammlung vor,
  • spricht dieser Empfehlungen aus,
  • beschließt die Jahresrechnung und den Jahresbericht
  • und erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte.

Vorsitzende des Vorstands sind Johannes Heger und Daniela Suttner.

Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand als eigenständiges Organ an.

Der Vorsitzende des Vorstandes, Johannes Heger (Gruppe der Arbeitgebenden) und Daniela Suttner, stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes (Versichertengruppe). Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.  Bild: © Jürgen Kornaker

Weitere Medien

Zum Seitenanfang navigieren