Letzte Änderung: 23. März 2024

Aufgaben der paritätischen Selbstverwaltung der Unfallkasse Hessen

Die Selbstverwaltung garantiert unabhängige Entscheidungen in gesellschaftlicher Verantwortung

Weitere Inhalte

Aktuelle Satzungen, Vorschriften und Vereinbarungen

Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung. Konkret heißt das: Die Selbstverwaltung, die gleichermaßen mit Vertreter*innen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden besetzt ist, sorgt für die unmittelbare Beteiligung und Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Die soziale Selbstverwaltung ist ein Privileg, da die Sozialpartnerinnen und -partner (Versicherte und Arbeitgebende) autonom, gemeinsam und einvernehmlich die Zukunft der UKH gestalten – und nicht etwa staatliche Organe.

Selbstverwaltung ist Autonomie

Die Mitglieder der Selbstverwaltung entscheiden beispielsweise über

  • Rechtsvorschriften
  • Finanzmittel
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Bezahlung.

Sie sorgt für sachgerechte und praxisnahe Lösungen in allen Bereichen.

Organe und Ausschüsse

Die beiden Organe Vorstand und Vertreterversammlung handeln für die UKH. Sie bilden fachliche Ausschüsse zur Erledigung einzelner Aufgaben und zur Vorbereitung von Beschlüssen. Beides, Organe und Ausschüsse, sind je zur Hälfte mit Vertreter*innen von Arbeitgebenden und Versicherten besetzt.

Die Arbeit in der Selbstverwaltung ist ehrenamtlich und wird neben der eigentlichen Berufstätigkeit ausgeübt.


Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hildegard Schermuly (Versichertengruppe) und Petra Zellner, stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung (Gruppe der Arbeitgebenden). Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.  Bild: © Jürgen Kornaker

Die Vertreterversammlung

Sie beschließt für Versicherte und Unternehmen

  • verbindliche Rechtsnormen, wie Satzung, Mehrleistungssatzung, Unfallverhütungsvorschriften
  • den Haushalts- und Stellenplan
  • und setzt die Beiträge fest.
  • Sie entlastet den Vorstand und den Geschäftsführer.

Vorsitzende der Vertreterversammlung sind Hildegard Schermuly und Petra Zellner.


Der Vorsitzende des Vorstandes, Johannes Heger (Gruppe der Arbeitgebenden) und Daniela Suttner, stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes (Versichertengruppe). Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.  Bild: © Jürgen Kornaker

Der Vorstand

Er verwaltet und vertritt die UKH. Außerdem

  • bereitet er Entscheidungen der Vertreterversammlung vor,
  • spricht dieser Empfehlungen aus,
  • beschließt die Jahresrechnung und den Jahresbericht
  • und erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte.

Vorsitzende des Vorstands sind Johannes Heger und Daniela Suttner.

Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand als eigenständiges Organ an.

Weitere Medien

  • Detailseite: Jahresbericht – Jahresbericht der Unfallkasse Hessen 2022

    Jahresbericht

    Jahresbericht der Unfallkasse Hessen 2022

    Heute handeln und an morgen denken.

  • Detailseite: UKH Satzung – Satzung der Unfallkasse Hessen

    UKH Satzung

    Satzung der Unfallkasse Hessen

    vom 22. November 2018 in der Fassung des 1. Nachtrags vom 15. Juli 2021 und des 2. Nachtrages vom 25. November 2022

  • Detailseite: UKH Satzung – Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

    UKH Satzung

    Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

    vom 06. November 2013 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 22. November 2018, des 2. Nachtrages vom 29. Mai 2019 und des 3. Nachtrages vom 25. November 2022

  • Detailseite: Öffentliche Bekanntmachungen – Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

    Öffentliche Bekanntmachungen

    Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

    1. und 2. Nachtrag

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