Selbstverwaltung ist Autonomie
Die Mitglieder der Selbstverwaltung entscheiden über alle wichtigen Angelegenheiten der UKH. Beispielsweise über
- Rechtsvorschriften,
- Finanzmittel,
- Anzahl der Beschäftigten und der Bezahlung,
- strategische Ausrichtung der Präventions- und Rehabilitationsarbeit,
- Rentenzahlungen und Widersprüche.
Sie sorgt für sachgerechte und praxisnahe Lösungen in allen Bereichen.
Organe und Ausschüsse
Für die UKH handeln ihre Organe. Dies sind neben den hauptamtlichen Geschäftsführern die beiden Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand. Diese bilden fachliche Ausschüsse zur Erledigung einzelner Aufgaben und zur Vorbereitung von Beschlüssen. Beides, Organe und Ausschüsse, sind je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebenden und Versicherten besetzt.
Die Arbeit in der Selbstverwaltung ist ehrenamtlich und wird neben der eigentlichen Berufstätigkeit ausgeübt.