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Pflegende Angehörige und häusliche Pflegepersonen

Unfallversichert bei der häuslichen Pflege

Über 400.000 pflegebedürftige Menschen in Hessen werden zu Hause gepflegt. Jemanden zu pflegen bedeutet, großen Einsatz zu bringen. Dies gilt sowohl psychisch als auch physisch. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und die häusliche Pflege unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Angehörige, die einen Menschen in dessen Haushalt pflegt, stehen unter dem gesetzlichen Unfallschutz der Unfallkasse Hessen.

Die unmittelbar pflegebezogenen Tätigkeiten sind alle versichert.  Bild: © Firma V, Adobe Stock

Wer andere pflegt, ist dabei unfallversichert

Wer einen Menschen, z. B die eigenen Eltern, in dessen Haushalt pflegt, beim Baden, Anziehen oder Essen hilft, steht unter gesetzlichem Unfallschutz.

Voraussetzung ist, dass die Pflegetätigkeit

  • dem Pflegebedürftigen (min. Pflegegrad 2 im Sinne des Sozialgesetzbuches) zugutekommt,
  • nicht erwerbsmäßig ist, d. h. die Pflegeperson keine finanzielle Zuwendung bekommt, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt,
  • in häuslicher Umgebung stattfindet,
  • mindestens einen Umfang von zehn Stunden pro Woche hat, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche.

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