Letzte Änderung: 13. April 2024

Pflegende Angehörige und häusliche Pflegepersonen

Unfallversichert bei der häuslichen Pflege

Über 400.000 pflegebedürftige Menschen in Hessen werden zu Hause gepflegt. Jemanden zu pflegen bedeutet, großen Einsatz zu bringen. Dies gilt sowohl psychisch als auch physisch. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und die häusliche Pflege unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Angehörige, die einen Menschen in dessen Haushalt pflegen, stehen unter dem gesetzlichen Unfallschutz der Unfallkasse Hessen.

Wer andere pflegt, ist dabei unfallversichert.
Bild: © schallundschnabel

Wer andere pflegt, ist dabei unfallversichert

Wer einen Menschen, z. B die eigenen Eltern, in dessen Haushalt pflegt, beim Baden, Anziehen oder Essen hilft, steht unter gesetzlichem Unfallschutz.

Voraussetzung ist, dass die Pflegetätigkeit

  • dem Pflegebedürftigen (min. Pflegegrad 2 im Sinne des Sozialgesetzbuches) zugutekommt,
  • nicht erwerbsmäßig ist, d. h. die Pflegeperson keine finanzielle Zuwendung bekommt, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt,
  • in häuslicher Umgebung stattfindet,
  • mindestens einen Umfang von zehn Stunden pro Woche hat, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche.

Die unmittelbar pflegebezogenen Tätigkeiten sind alle versichert.  Bild: © Firma V, Adobe Stock

Versichert sind unmittelbar pflegebezogene Tätigkeiten bei:

  • Mobilität (z. B. Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, Stehen, Treppensteigen)
  • kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (z. B. Hilfe beim Lesen der Uhrzeit/des Datums)
  • Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (z. B. Beruhigen des Pflegebedürftigen bei Angstzuständen oder Wahnvorstellungen)
  • Selbstversorgung (z. B. Hilfe beim Essen und Trinken, An- und Ausziehen)
  • krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. auf den Wegen zu Arztpraxen oder Therapien)
  • Alltagsleben und sozialen Kontakten (z. B. Organisation sozialer Kontakte, wie Schreiben von Briefen, E-Mails etc.)
  • Haushaltsführung (z. B. auf den Wegen von und zu Behörden und Banken)
  • auf Wegen. (z. B. ist auch der direkte Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit gegen Unfälle versichert).

Welche Pflege-Arbeiten sind nicht versichert?

Nicht versichert sind alle Tätigkeiten, die nicht in einen der oben genannten Bereiche fallen. Kein Versicherungsschutz besteht bei außerhäuslichen Aktivitäten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den pflegerischen Maßnahmen oder den Hilfen bei der Haushaltsführung stehen (z. B. Begleitung bei Spaziergängen als Freizeitbeschäftigung oder beim Besuch kultureller Veranstaltungen). Diese und weitere Informationen haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst, damit Sie sie in Ruhe nachlesen können.

Unfall – was tun?

Wenn Sie als private Pflegeperson bei einer unmittelbar pflegebezogenen Tätigkeit oder auf dem Weg von oder zur Pflegestelle einen Unfall erleiden, sind Sie bei der UKH gesetzlich abgesichert. Bitte melden Sie uns den Unfall, wenn Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mussten und/oder mehr als drei Tage nicht arbeitsfähig waren (ärztliche Bescheinigung).

Die gesetzlich vorgeschriebene Unfallanzeige finden Sie hier. Oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf: Unfallkasse Hessen, Servicetelefon, montags-freitags von 7:30-18 Uhr (069 29972-440) oder rund um die Uhr per E-Mail an ukh[at]ukh.de.

Weitere Informationen

Pflegende Angehörige finden im Magazin „Pflege daheim“ immer wieder neue Anregungen, z. B. wie man Job und häusliche Pflege miteinander vereinbaren kann. Sie können sich das Magazin kostenfrei herunterladen oder nach Hause bestellen.

  • Das Sichere Haus: Pflege daheim – Sicher zu Hause pflegen, Download: Heft Sommer 2021
  • Auch die Unfallkasse Berlin und die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen stellen interessante Informationen für pflegende Angehörige bereit, z. B. welche Hilfsmittel in der Pflege nützlich sind oder auch, wie man die Hospizarbeit angehen kann.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Weitere Medien

  • Detailseite: DGUV Informationen – Zu Hause pflegen – so kann es gelingen!

    DGUV Informationen

    Zu Hause pflegen – so kann es gelingen!

    DGUV Information 207-026

  • Detailseite: UKH Broschüre – Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege

    UKH Broschüre

    Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege

    Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen

  • Detailseite: Merkblätter – Pflege-Unfallversicherung

    Merkblätter

    Pflege-Unfallversicherung

    Information für Versicherte

  • Detailseite: UKH Broschüre – Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement

    UKH Broschüre

    Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement

    Eine Informationsbroschüre der Unfallkasse Hessen

  • Detailseite: Merkblätter – Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

    Merkblätter

    Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

    Vorraussetzungen

Zum Seitenanfang navigieren