Letzte Änderung: 20. April 2024

Raus aus dem Pflegealltag

UKH fördert nach Arbeitsunfällen Urlaubsreisen für Schwerstverletzte

„Einmal raus aus dem Pflegealltag, einmal wieder zusammen Urlaub machen!“ Das wünschen sich viele Menschen, die nach einem schweren Arbeits- oder Schulunfall rund um die Uhr auf Pflege angewiesen sind. Genauso betroffen sind die pflegenden Angehörigen: Auch sie brauchen regelmäßig Auszeiten, um ihre anstrengende Aufgabe danach gestärkt wieder aufnehmen zu können. Damit gemeinsame Ferien kein Wunschtraum bleiben, kann die Unfallkasse Hessen Urlaubsreisen von Schwerstverletzten sowie Schwersterkrankten und ihren Angehörigen finanziell unterstützen.

Die einen zieht es ans Meer, um frische Seeluft zu schnuppern, die anderen möchten wieder einmal Berge und Seen genießen. Grundsätzlich steht allen Versicherten die Wahl des Erholungsortes frei. Der Aufenthalt am Wunschort muss jedoch geeignet sein, die Erfolge der Rehabilitation zu erhalten oder besser noch zu stärken. Ob diese Voraussetzung vorliegt, wird vor der Zusage der Unterstützung anhand des ärztlichen Attests geprüft.

Der Aufenthalt kann einmal jährlich für maximal vier Wochen genehmigt werden.

Wer kann einen Zuschuss bekommen?

Die UKH zahlt im Rahmen der „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ Zuschüsse zu Erholungsaufenthalten. Voraussetzung ist, dass der/die Verletzte oder Berufserkrankte eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 80 Prozent hat.

Der Antrag auf Zuschuss muss vor Reiseantritt bei der UKH gestellt und von dieser bewilligt werden.

Das sind beispielsweise

  • Blinde
  • Querschnittsgelähmte
  • Krebskranke
  • Verletzte mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma

Auch die Begleitperson erhält einen täglichen Zuschuss.  Bild: © auremar, Adobe Stock

Was zahlt die UKH?

Der Aufenthalt kann einmal jährlich für maximal vier Wochen genehmigt werden. Stationäre Heilbehandlungsmaßnahmen oder Kuren aus Gründen der medizinischen Rehabilitation fallen nicht unter den Begriff "Erholungsaufenthalt". Die UKH trägt die Kosten der medizinischen Heilbehandlung ja sowieso vollständig. Das gilt natürlich auch, wenn während des Urlaubs eine ärztliche Versorgung notwendig wird: Die Kosten gehen zu Lasten der Unfallkasse Hessen.

Um den behinderungsbedingten Mehrbedarf für Unterbringung, Verpflegung und Transport auszugleichen, erhalten Versicherte und eine notwendige Begleit- oder Pflegeperson jeweils einen pauschalen täglichen Zuschuss von 28 Euro (Stand 01.06.2021). Für die Dauer des Erholungsaufenthalts läuft auch das eventuell gewährte Pflegegeld ungekürzt weiter.

Der maximale Zuschuss beträgt bei vier Wochen Urlaub für zwei Personen 1.568 Euro im Jahr.

Stand 01.06.2021

Einen Urlaub zum Beispiel auf Sylt kann man damit zwar nicht voll finanzieren. Aber der Zuschuss ist ja dazu gedacht, einen behinderungsbedingten Mehrbedarf zu kompensieren.

Warum fördert die UKH Erholungsaufenthalte mit Angehörigen?

Erholungsaufenthalte sollen den Erfolg der Rehabilitation fördern bzw. sicherstellen. Sie helfen dabei eine allgemeine körperliche oder psychische Schwächung zu beseitigen oder zu bessern, die der Unfall oder die Erkrankung zur Folge hatte. Gleichzeitig soll die soziale Integration Schwerstbehinderter damit gefördert werden. Mitreisende enge Angehörige, die in die Pflege involviert und den Patienten vertraut sind, sind ein wichtiger Bestandteil für den Erfolg dieser Reha-Maßnahme.

Weitere Informationen

Mehr zu den Leistungen zur Teilhabe lesen Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder im Pflege-Magazin „Das sichere Haus“:

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