Was zahlt die UKH?
Der Aufenthalt kann einmal jährlich für maximal vier Wochen genehmigt werden. Stationäre Heilbehandlungsmaßnahmen oder Kuren aus Gründen der medizinischen Rehabilitation fallen nicht unter den Begriff "Erholungsaufenthalt". Die UKH trägt die Kosten der medizinischen Heilbehandlung ja sowieso vollständig. Das gilt natürlich auch, wenn während des Urlaubs eine ärztliche Versorgung notwendig wird: Die Kosten gehen zu Lasten der Unfallkasse Hessen.
Um den behinderungsbedingten Mehrbedarf für Unterbringung, Verpflegung und Transport auszugleichen, erhalten Versicherte und eine notwendige Begleit- oder Pflegeperson jeweils einen pauschalen täglichen Zuschuss von 28 Euro (Stand 01.06.2021). Für die Dauer des Erholungsaufenthalts läuft auch das eventuell gewährte Pflegegeld ungekürzt weiter.