Letzte Änderung: 23. März 2024

Pflege zu Hause oder doch lieber im Pflegeheim?

So finden Sie die geeignete Betreuung für pflegebedürftige Angehörige

Für immer mehr Menschen stellt sich die Frage nach der am besten geeigneten Unterbringung für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen. Auch ein schwerer Arbeits- oder Schulunfall kann zur Pflegebedürftigkeit führen. Die Entscheidung über die pflegerische Betreuung eines lieben Menschen erfordert außerordentliche Sensibilität. Sie stellt viele Menschen vor große emotionale Herausforderungen. Was ist im individuellen Fall besser für Pflegebedürftige: ein Pflegeheim oder doch lieber die Pflege zu Hause durch Angehörige?

Laut Statistik werden mehr als drei Viertel der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt und nur ein gutes Viertel vollstationär in Pflegeheimen (Quelle: destatis ). Die häusliche Pflege von Angehörigen wird der Pflege in einem Heim also deutlich vorgezogen. Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hatten im Jahr 2010 dazu ihre Versicherten befragt. Die Aussagen verdeutlichten, dass Verletzte und Erkrankte deren Pflege möglichst lange im eigenen Zuhause erleben wollen. Auch aus diesem Grund fördert die Unfallkasse Hessen ausdrücklich die häusliche Pflege durch Angehörige.

Zu Hause fühlt man sich in der Regel sicher und geborgen.  Bild: © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

Pro und Contra der Pflege zu Hause

Das wohl größte Plus der häuslichen Pflege ist, dass Pflegebedürftige nicht aus ihrem vertrauten Umfeld herausmüssen. Zu Hause fühlen sich die Menschen in der Regel sicher und geborgen. Sie sind umgeben von Erinnerungen, haben das Haus vielleicht selbst gebaut und ein stützendes Umfeld durch die Nachbarschaft, Vereine usw. Hinzu kommt die Flexibilität der Pflege durch Angehörige, die direkt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen eingehen können. Der Tagesablauf kann viel individueller gestaltet werden als bei einer stationären Unterbringung. Das ist selbst dann der Fall, wenn man mit einem ambulanten Pflegedienst zusammenarbeitet oder Hilfe durch einen Essenslieferdienst bekommt. Schließlich bestimmt man immer noch allein, wann man isst und zu Bett geht oder laut die Lieblingssendung im Fernsehen schaut …

Die Belastung der eigenen Familie ist bei diesem Modell allerdings nicht zu unterschätzen. Nicht allen ist es möglich, dies zeitlich in ihren eignen Alltag zu integrieren. Hinzu kommen die Belastungen, die mit einer intensiven Pflege einhergehen. Auf der einen Seite müssen die Pflegenden ausreichend Körperkraft aufbringen können, um ihrem Familienmitglied aus dem Bett zu helfen oder es beim Gehen so zu sichern, dass er/sie nicht fallen kann. Außerdem kommt gerade nach Schädel-Hirn-Verletzungen eine starke psychische Belastung hinzu. Manchen fällt es nicht leicht, die mit den Verletzungsfolgen einhergehenden Wesens- und Leistungsveränderungen einer geliebten Person dauerhaft auszuhalten.

Checkliste: Wann kann Heimpflege die bessere Wahl sein?

Pflegeheime bieten gegenüber der häuslichen Pflege einige Vorteile:

  • In der Regel ist die medizinische Versorgung besser als zu Hause.
  • Fachpersonal ist direkt vor Ort.
  • In einem Wohn- oder Pflegeheim (je nach persönlicher Situation) ist rund um die Uhr jemand da, der sich medizinisch und pflegerisch auskennt.
  • Das Personal wird nach einem bestimmten Schlüssel je nach Pflegegrad der Bewohner*innen für den Dienst eingeteilt. So kann man auch in Notfällen zeitnah handeln.

Die Familie wird auf diese Weise entlastet – körperlich und auch seelisch. Manchmal ist es Angehörigen einfach nicht möglich, ihr Familienmitglied in der häuslichen Umgebung zu pflegen: Man wohnt zu weit auseinander wohnt oder ist beruflich stark eingebunden. Oder der Pflegebedarf ist so hoch, dass die Pflege zu Hause einfach nicht mehr zu schaffen ist. Dann geht es nicht ohne professionelle Unterstützung.

Vorteilhaft sind auch die sozialen Kontakte in einem Pflegeheim. Hier treffen Menschen in der gleichen Lebenssituation aufeinander, hier werden Sorgen und Nöte geteilt. Auch wenn die Familie zu Hause ihr Bestes gibt – neben der Pflege muss auch der Alltag für alle anderen weiterlaufen, unter anderem im Job. Deshalb gibt es nicht wenige pflegebedürftige Menschen, die gern ein bisschen mehr Gesellschaft um sich hätten. In der stationären Pflege bemüht man sich um die Integration aller Bewohner*innen.

Die medizinische Versorgung rund um die Uhr ist in einem Pflegeheim eher gewährleistet als zu Hause.  Bild: © DGUV, Kaj Kandler

Wie finde ich ein gutes Pflegeheim?

Einige Pflegeheime in Deutschland genießen leider immer noch einen zweifelhaften Ruf. Welche Kriterien zeigen, dass die zu pflegende Person gut aufgehoben sein wird? Geschichten von vernachlässigten Patienten, fehlerhafter Pflege und akuter Personalknappheit geistern nicht nur durch Boulevardmedien. Aus diesem Grund sehen viele Angehörige von der Unterbringung eines Familienmitglieds in einem Pflegeheim ab. Vorweg sei gesagt: Diese Zustände herrschen bei Weitem nicht in allen Pflegeheimen und einiges wird sicher auch überspitzt dargestellt. Trotzdem zeigen diese Berichte Schwächen bei der stationären Versorgung von pflegebedürftigen Menschen auf, weshalb man bei der Wahl des geeigneten Pflegeheims sehr sorgfältig vorgehen sollte.

Aufgrund der viel größeren Fallzahlen bieten die Träger der sozialen Pflegeversicherung für die Pflegeheimsuche Unterstützung an, z. B. den Pflegenavigator. Dort kann man sich selbst auf die Suche machen.

Betreutes Wohnen oder Wohnheim versus Pflegeheim

Man muss zwischen reinen Pflegeheimen und behinderungsgerechten, betreuten Wohnheimen unterscheiden, auch wenn hier Menschen leben, die der Pflege bedürfen. Die Bewohner*innen von Pflegeheimen sind in hohem Maße von Dritten abhängig und brauchen fast immer intensive Pflege.

Der Begriff Wohnheim muss inzwischen auch erweitert werden. Viele denken an das klassische Zimmer mit Bad in einem Heim mit ein paar Gemeinschaftsräumen.

Im Trend liegen aber Pflege-Wohngemeinschaften. Hier leben mehrere Menschen mit vergleichbaren Einschränkungen familienähnlich zusammen. Sie werden rund um die Uhr von Pflegepersonal betreut. Möglich ist auch eine eigenständige Wohnung im Rahmen eines Wohnkomplexes mit pflegerischem Anschluss.

Das Reha-Management der UKH hilft bei der Wahl des Pflegeheims

Die Unfallkasse Hessen betreut im Rahmen des Reha-Managements Versicherte nach Arbeits- und Schulunfällen – diese allerdings mit speziellem Pflegebedarf. Darum kann sich die UKH auf spezialisierte Pflegeeinrichtungen konzentrieren. Die Pflegeheime werden auf der Grundlage von Erfahrungswissen unseres Reha-Teams im Rahmen einer individuellen Beratung ausgewählt. Die Wünsche der Versicherten, z. B. zur Wohnortnähe der Angehörigen, werden berücksichtigt.

Checkliste: Unsere Tipps zur Entscheidungsfindung:

  • Wenn die Pflegebedürftigkeit auf einen bei der UKH versicherten Unfall zurückzuführen ist, holen Sie sich Unterstützung durch das UKH Reha-Management
    Auch wenn die meisten Menschen die Pflege zu Hause einem Pflegeheim vorziehen: beides hat Vor- und Nachteile. Jede*r Angehörige muss die emotionale Entscheidung, einen nahestehenden Pflegebedürftigen in fremde Hände zu geben, letztendlich allein treffen. Sicher ist es hilfreich, die Familie und enge Freunde in die Entscheidung einzubeziehen. Unfallopfern, die über die UKH versichert sind, und ihren Angehörigen helfen erfahrene Reha-Manager*innen, Vor- und Nachteile beider Optionen auszuloten.
  • Nehmen Sie unterstützende Leistung in Anspruch
    Sehr oft wird die häusliche Pflege von Familienangehörigen in Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Wer sich für die häusliche Pflege entscheidet, sollte in jedem Fall unterstützende Leistungen in Anspruch nehmen. Ganz besonders, wenn Pflege und Berufsleben vereint werden müssen.
  • Machen Sie sich ein Bild vor Ort
    Wenn Sie sich grundsätzlich für ein Pflegeheim und gegen die häusliche Pflege entscheiden, gilt es vorher, die Einrichtung genau zu prüfen. Kommen Sie am besten unangekündigt und sprechen Sie, wenn möglich, auch mit Bewohner*innen und deren Angehörigen. Machen Sie sich ein genaues Bild von dem Pflegealltag vor Ort! Erst, wenn Sie vollends von der Qualität des Heims überzeugt sind, sollten Sie Ihre Entscheidung treffen.
  • Seien Sie für alle Alternativen offen
    Und auch für Angehörige, die zu Hause pflegen, kann es sinnvoll sein, sich mit dem Thema Pflegeheim zu beschäftigen. Denn ganz gleich, ob Kurzzeitpflege – wenn der zu Pflegende intensivere Betreuung braucht, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – oder Verhinderungspflege (wenn die Pflegeperson aufgrund von Krankheit/Urlaub ausfällt): Es gibt Situationen, in denen man auf professionelle Einrichtungen zurückgreifen muss. Wichtig ist, dass Sie sich bei der Entscheidung, ob häusliche Pflege oder Unterbringung im Pflegeheim, Zeit nehmen und alle Eventualitäten abwägen.

Häufige Fragen

Die Leistungen der Unfallkasse Hessen werden in der Regel ohne Antrag von Amts wegen erbracht. Dies geschieht nach Kenntnisnahme von dem Unfall (z. B. durch den Durchgangsarztbericht bzw. die Unfallanzeige) und abschließender Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Versicherungsfall im Sinne des SGB VII vorliegen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach einem Unfall persönlich bei der Unfallkasse Hessen melden.

Durchgangsärzt*innen (D-Ärzt*innen) sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufgenossenschaften bestellte Fachärzt*innen für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Darüber hinaus verfügen die D-Ärzt*innen über die deutsche Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ oder über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“.

Nein. Der Arzt/die Ärztin muss bei einem Arbeits-/ Schulunfall direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Seit dem 01.05.2001 erstatten die Unfallversicherungsträger keine Privatrechnungen mehr.

Die Unfallkasse Hessen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt nach Eintritt eines Versicherungsfalls Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Eine Gewährung von Schmerzensgeld ist in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vorgesehen. Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher/privatrechtlicher Anspruch gegen den Schädiger.

Weitere Medien

  • Detailseite: DGUV Informationen – Zu Hause pflegen – so kann es gelingen!

    DGUV Informationen

    Zu Hause pflegen – so kann es gelingen!

    DGUV Information 207-026

  • Detailseite: Merkblätter – Pflege-Unfallversicherung

    Merkblätter

    Pflege-Unfallversicherung

    Information für Versicherte

  • Detailseite: DGUV Informationen – Verhütung von Infektionskrankheiten in der Pflege und Betreuung

    DGUV Informationen

    Verhütung von Infektionskrankheiten in der Pflege und Betreuung

    DGUV Information 207-009

  • Detailseite: UKH Broschüre – Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege

    UKH Broschüre

    Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege

    Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen

  • NEU
    Detailseite: UKH Broschüre – Wir haben einen Plan!

    UKH Broschüre

    Wir haben einen Plan!

    Das UKH Reha-Management

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