Das UKH Glossar
Hier finden Sie die Auflistung aller Glossar-Begriffe
- Ablauforganisation
- Der Arbeitgeber gibt vor, wie Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Abläufe integriert werden soll. Die Ablauforganisation bestimmt • wer mit wem, • wann, • wie und in welcher Reihenfolge zusammenarbeitet. Sie kann in Form von Ablaufbeschreibungen, Verfahrensanweisungen, Prozesshandbüchern oder Vereinbarungen festgelegt werden.
- ADFC
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club e.V.
- Arbeitsunfall
- Ein Arbeitsunfall ist ein im Rahmen der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Kita, Studium, Ehrenamt) zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt (§ 8 Abs. 1 SGB VII).
- Arbeitsunfälle
- Ein Arbeitsunfall ist ein im Rahmen der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Kita, Studium, Ehrenamt) zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt (§ 8 Abs. 1 SGB VII).
- Aufbauorganisation
- Unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten legt der Arbeitgebender die Verantwortungs- und Kompetenzbereiche der einzelnen Organisationseinheiten und Hierarchiestufen fest. Dabei entscheidet er, in welchen Positionen, Organisationseinheiten oder von welchen Personen bestimmte Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu erledigen sind. Die Festlegung kann in Form von Organigrammen, Dienstanweisungen oder Stellenbeschreibungen erfolgen.
- Aufprallfläche
- Die Länge/Breite der Aufprallfläche ist von der Fallhöhe abhängig und beträgt bis zu einer Fallhöhe von 1,5 m mindestens 1,5 m. Bei Höhen über 1,5 m errechnet sich die Abmessung aus der Formel: L = B = 2/3 * Höhe + 1 m.