Das UKH Glossar
Hier finden Sie die Auflistung aller Glossar-Begriffe
- Garantenstellung
- Rechtsverpflichtung zur Schadensverhütung, d.h. eine Verpflichtung zum Tätigwerden. Die Führungskräfte erwerben ihre Verantwortung für die ihnen unterstellten Beschäftigten automatisch mit der Übernahme ihrer Führungsaufgabe, auch wenn nicht jeder Aspekt dieser Verantwortung ausdrücklich formuliert wurde. Führungskräfte können daher auch zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie rechtlich verbindliche Schutzmaßnahmen unterlassen oder sicherheitswidrige Anweisungen geben.
- GDA
- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
- Gefährdung
- Eine Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit des Eintretens eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.
- Gefährdungsbeurteilung
- Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren, ggf. anpassen und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
- Geldleistung
- Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld, Verletztenrente, Stützrente, Hinterbliebenenleistungen
- Geldleistungen
- Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld, Verletztenrente, Stützrente, Hinterbliebenenleistungen