Das UKH Glossar
Hier finden Sie die Auflistung aller Glossar-Begriffe
- Reha-Manager*innen
- Reha-Manager*innen (früher Berufshelfer*innen) beraten Versicherte und Angehörige und betreuen nach einem Arbeits- bzw. Schulunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit das Heilverfahren aktiv. Sie unterstützen Verletze dabei, sich schnell medizinisch, beruflich und sozial zu rehabilitieren (wieder einzugliedern).
- Rehabilitation
- Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft mit allen geeigneten Mitteln der medizinischen Versorgung und berufliche sowie soziale Eingliederung in die Gesellschaft.
- Rente
- Versicherte erhalten eine Rente, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls länger als 26 Wochen gemindert ist und wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 20 % beträgt. Die Rente schließt sich an das Verletztengeld an.
- Rentenanpassung
- Die Rentenanpassung erfolgt i. d. R. zum 01.07. eines Jahres.
- Rentenausschuss
- Die Unfallversicherungsträger können durch Satzungsbestimmung Entscheidungen über Renten, Rentenerhöhungen, Rentenherabsetzungen, Rentenentziehungen usw. besonderen Ausschüssen (z. B. Rentenausschuss) übertragen. Dieser setzt sich zu gleichen Teilen aus Versicherten -und Arbeitgebervertretern der Selbstverwaltung zusammen.