Das UKH Glossar

Hier finden Sie die Auflistung aller Glossar-Begriffe

Reha-Manager*innen
Reha-Manager*innen (früher Berufshelfer*innen) beraten Versicherte und Angehörige und betreuen nach einem Arbeits- bzw. Schulunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit das Heilverfahren aktiv. Sie unterstützen Verletze dabei, sich schnell medizinisch, beruflich und sozial zu rehabilitieren (wieder einzugliedern).
Rehabilitation
Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft mit allen geeigneten Mitteln der medizinischen Versorgung und berufliche sowie soziale Eingliederung in die Gesellschaft.
Rente
Versicherte erhalten eine Rente, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls länger als 26 Wochen gemindert ist und wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 20 % beträgt. Die Rente schließt sich an das Verletztengeld an.
Rentenanpassung
Die Rentenanpassung erfolgt i. d. R. zum 01.07. eines Jahres.
Rentenausschuss
Die Unfallversicherungsträger können durch Satzungsbestimmung Entscheidungen über Renten, Rentenerhöhungen, Rentenherabsetzungen, Rentenentziehungen usw. besonderen Ausschüssen (z. B. Rentenausschuss) übertragen. Dieser setzt sich zu gleichen Teilen aus Versicherten -und Arbeitgebervertretern der Selbstverwaltung zusammen.

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