Das UKH Glossar
Hier finden Sie die Auflistung aller Glossar-Begriffe
- Wahlerhelfer
- Die bei der Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen eingesetzten Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen genießen im Rahmen dieser Tätigkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
- Wahlhelfer*innen
- eingesetzten Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen genießen im Rahmen dieser Tätigkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
- Wegeunfall
- Alle Wege, die in rechtlich wesentlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, wie der Weg zur oder von der Arbeit, sind gesetzlich unfallversichert (§ 8 Absatz 2 Nr. 1 SGB VII).
- Wegeunfälle
- Alle Wege, die in rechtlich wesentlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, wie der Weg zur oder von der Arbeit, sind gesetzlich unfallversichert (§ 8 Absatz 2 Nr. 1 SGB VII).
- Wie-Beschäftigte
- In der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. auch Personen versichert, die wie ein regulär Beschäftigter tätig werden (§ 2 Abs. 2 SGB VII)