Das UKH Glossar

Hier finden Sie die Auflistung aller Glossar-Begriffe

Wahlerhelfer
Die bei der Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen eingesetzten Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen genießen im Rahmen dieser Tätigkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Wahlhelfer*innen
eingesetzten Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen genießen im Rahmen dieser Tätigkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Wegeunfall
Alle Wege, die in rechtlich wesentlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, wie der Weg zur oder von der Arbeit, sind gesetzlich unfallversichert (§ 8 Absatz 2 Nr. 1 SGB VII).
Wegeunfälle
Alle Wege, die in rechtlich wesentlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, wie der Weg zur oder von der Arbeit, sind gesetzlich unfallversichert (§ 8 Absatz 2 Nr. 1 SGB VII).
Wie-Beschäftigte
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. auch Personen versichert, die wie ein regulär Beschäftigter tätig werden (§ 2 Abs. 2 SGB VII)

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