Das UKH Glossar
Hier finden Sie die Auflistung aller Glossar-Begriffe
- Übergangsgeld
- Während einer Maßnahme der Berufshilfe erhalten Versicherte Übergangsgeld. Es soll das fehlende Einkommen ausgleichen und die Bereitschaft des Versicherten fördern, an der berufsfördernden Maßnahme teilzunehmen.
- UKH
- Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist die regionale Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Landes Hessen und seiner Einrichtungen, der hessischen Kommunen sowie der Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Hier sind alle Studierenden, Kita- und Schulkinder, alle Angestellten des öffentlichen Dienstes, Angehörige von Hilfeleistungsunternehmen sowie ehrenamtlich Tätige gegen Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, in Kita oder (Hoch-)Schule und auf den damit verbundenen Wegen versichert.
- Unfallanzeige
- Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach einem Arbeitsunfall bzw. einem Wegeunfall oder einem Unfall mit Todesfolge muss eine Meldung per Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse erfolgen.
- Unfallbuch
- In einem Verbandbuch („Unfallbuch oder Unfallheft“) werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufgezeichnet. Dies dient als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Die Eintragung ist unabhängig von der Schwere der Verletzung. Die Aufzeichnungen sind nach der letzten Eintragung noch mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Da in ihnen personenbezogene Daten enthalten sind, dürfen sie
- Unfallheft
- In einem Verbandbuch („Unfallbuch oder Unfallheft“) werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufgezeichnet. Dies dient als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Die Eintragung ist unabhängig von der Schwere der Verletzung. Die Aufzeichnungen sind nach der letzten Eintragung noch mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Da in ihnen personenbezogene Daten enthalten sind, dürfen sie
- Unfallkasse Hessen
- Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist die regionale Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Landes Hessen und seiner Einrichtungen, der hessischen Kommunen sowie der Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Hier sind alle Studierenden, Kita- und Schulkinder, alle Angestellten des öffentlichen Dienstes, Angehörige von Hilfeleistungsunternehmen sowie ehrenamtlich Tätige gegen Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, in Kita oder (Hoch-)Schule und auf den damit verbundenen Wegen versichert.
- Unfallversicherungsschutz von Schülern
- Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, weiteren schulischen Veranstaltungen und auf allen Schulwegen versichert.