Das UKH Glossar

Hier finden Sie die Auflistung aller Glossar-Begriffe

Ehrenamtlich Tätige
Personen, die ehrenamtlich für eine privatrechtliche Organisation im Auftrag oder grundsätzlich mit Einwilligung von öffentlich-rechtlichen Institutionen aktiv sind, stehen unter gesetzlichem Unfallschutz.
Entschädigung
Entschädigung in der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht sich auf Körperschäden nach einem versicherten Unfall oder bei einer Berufskrankheit (Verletztengeld, Rente). Sachschäden werden bestimmten Personengruppen aufgund der Satzung erstattet.
Erste Hilfe
Laut Strafgesetzbuch ist jeder dazu verpflichtet, Erste Hilfe (Erstversorgung) zu leisten, soll sich dabei aber nicht selbst in Gefahr begeben. Bei allen Erste-Hilfe-Maßnahmen stehen die Helfenden unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Erwerbsfähigkeit
Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit des Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihm nach seinen Kenntnissen, seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten im gesamten Bereich des wirtschaftlichen Lebens (sogenannter allgemeiner Arbeitsmarkt) bieten, einen Erwerb zu verschaffen.

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