Schüler*innen sind gesetzlich unfallversichert während des Besuchs von allgemein oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Z
Diese Hilfe ist gesetzlich unfallversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer*innen bei einer von der Gemeinde organisierten Hilfe tätig werden oder im Rahmen privat organisierter Hilfen. Au
Für den Versicherungsschutz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Sport dient in erster Linie als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz. Die Sportart selbst spielt keine Rolle. D
In der Regel ja. Grund: Schüler*innen können sich selbst und andere vor allem deshalb gefährden, weil ihnen die nötige Erfahrung fehlt, sich mit der erforderlichen Rücksichtnahme und der gegenseitigen
Unfallversicherungsschutz besteht im Rahmen der Selbsthilfe auch bei Bauarbeiten an Feuerwehrhäusern, wenn die Kommune diese beauftragt und finanziert (organisatorische Verantwortung). Die hierbei ein
Kinder, die während einer Klassenfahrt oder Skifreizeit ihrer Schule verunglücken, sind auch im Ausland gesetzlich unfallversichert. Die Reise muss von der Schule geplant, organisiert und durchgeführt
Ja, die Kinder sind im Fahrzeug von Eltern, Kita-Personal oder Sport-Fahrdienst versichert. Voraussetzung sollte sein, dass die Eltern der transportierten Kinder vorher ihr schriftliches Einverständni
Die Leistungen der Unfallkasse Hessen nach Arbeits- und Schulunfällen werden ohne Antrag von Amts wegen erbracht. Wir erhalten entweder durch die gesetzlich vorgeschriebene Unfallanzeige (Betrieb, Kom
Ehrenamtlich Tätige müssen Aufgaben für eine öffentlich-rechtliche Institution erfüllen (Kommune, Land etc.). Schon einfachste Hilfstätigkeiten reichen hierfür aus, sogar nur einmalige, gelegentliche,