Häufige Fragen
Die UKH Versichertenkarte stellen wir den Mitgliedern der ehrenamtlichen Einsatzabteilung zur Verfügung. Sie wird durch die Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren beziehungsweise durch die Feuerwehrleitungen ausgegeben. Auch Betreuerinnen und Betreuer der Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen können die UKH Versichertenkarte erhalten. Die UKH Versichertenkarte dient dazu, das Verfahren nach einem Unfall zu vereinfachen.
Die Karte informiert die ärztliche Praxis nach einem Unfall im Feuerwehrdienst darüber, dass die Unfallkasse Hessen zuständig ist. So kann die Praxis die Behandlung einfach und schnell zulasten der UKH durchführen, ohne vorher Rückfragen stellen zu müssen. Bitte beachten Sie: Auf der UKH Versichertenkarte sind keine persönlichen Daten hinterlegt. Die ärztliche Praxis benötigt deshalb zusätzlich Ihre Krankenversicherungskarte.