Letzte Änderung: 09. Dezember 2025

Freiwillige Versicherung

Kostenloser Versicherungsschutz für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträgerinnen und -träger in Feuerwehrvereinen

Schon gewusst? Die Unfallkasse Hessen bietet gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträgerinnen und -trägern in Feuerwehrvereinen eine kostenlose freiwillige Absicherung. Hier erfahren Sie, wer versichert ist, welche Tätigkeiten geschützt sind und wie Sie den Versicherungsschutz in wenigen Schritten beantragen.

Ohne Ehrenamt läuft im Feuerwehrverein nichts: Vorstandssitzungen, Organisation und Veranstaltungen – all das passiert in der Freizeit. Genau dabei kann jedoch auch ein Unfall passieren. Die freiwillige Versicherung der UKH sorgt dafür, dass alle gewählten oder beauftragten Ehrenamtlichen des Feuerwehrvereins im Ernstfall bestens abgesichert sind.

Wer ist versichert?

  •  Gewählte Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger sind Personen, die laut Satzung ein offizielles Amt unentgeltlich ausüben, zum Beispiel:
    • Vorstandsmitglieder
    • Kassenwartin bzw. Kassenwart
    • Schriftführerin bzw. Schriftführer
  • Beauftragte Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger sind Personen, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands unentgeltlich über einen längeren Zeitraum leitende oder organisatorische Aufgaben übernehmen – auch dann, wenn diese Aufgaben nicht ausdrücklich in der Satzung stehen.

Was kostet die Versicherung?

Nichts. Für gemeinnützige Feuerwehrvereine wird kein Beitrag erhoben. Dank solidarischer Lastenverteilung ist der Versicherungsschutz kostenlos.

Welche Tätigkeiten sind versichert?

Versichert sind alle Tätigkeiten, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Ehrenamt bzw. der Beauftragung stehen – inklusive der unmittelbaren Wege dorthin und zurück. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Sitzungen und Versammlungen
  • Vorbereitende Tätigkeiten (Planung, Organisation, Absprachen)
  • Direkte Wege zu und von Sitzungen oder Veranstaltungen

Vordruck "Antragsformular zur freiwilligen Versicherung für Feuerwehrvereine"

Wie wird die freiwillige Versicherung beantragt?

Der Antrag ist schnell und unkompliziert. Er kann formlos per E-Mail oder per Post gestellt werden. Nutzen Sie optional auch gerne die bereitgestellte Vorlage

Benötigt werden:

  • Name des Feuerwehrvereins
  • Namen der zu versichernden Personen
  • Deren Funktionen bzw. Aufgaben

Nach der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung der UKH. Bei Rückfragen meldet sich die Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag direkt bei Ihnen.

Beginn des Schutzes: am Tag nach Eingang des Antrags (sofern kein späterer Termin gewünscht ist).
Ende des Schutzes: zum Monatsende nach schriftlicher Kündigung oder automatisch beim Ausscheiden aus dem Ehrenamt.

Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall?

Kurz gesagt: Wir unterstützen unsere Versicherten mit allen geeigneten Mitteln – schnell, kompetent und zielgerichtet. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie nach einem Versicherungsfall so schnell wie möglich wieder gesund werden. Dazu bieten wir:

  • Koordinierte Reha-Planung für einen optimalen Behandlungsverlauf.
  • Exklusive ärztliche Beratung durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte im Rahmen unserer Reha-Sprechstunden.
  • Individuelle Begleitung durch unsere Expertinnen und Experten während der gesamten Behandlung.
  • Unterstützung bei längerer Genesung oder bleibenden Einschränkungen, inklusive beruflicher und sozialer Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Sollte ein Versicherungsfall langfristige Folgen haben, gewährleisten unsere Entschädigungsleistungen die finanzielle Absicherung unserer Versicherten.

Häufige Fragen

Versichert sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit den Aufgaben der Feuerwehr stehen. Daneben können den Trägern der Feuerwehren zusätzliche Aufgaben übertragen werden, z. B. Hilfeleistungen. Versichert sind ferner Feuerwehreinsätze und -übungen, Dienstsport, Tage der offenen Tür und sonstige Veranstaltungen, die der Selbstdarstellung dienen. Ebenso ist die Mithilfe beim Um- oder Ausbau eines Feuerwehrgerätehauses versichert. Das schließt auch die Angehörigen der Mini- und Jugendfeuerwehren sowie der Alters- und Ehrenabteilungen mit ein.

Die UKH Versichertenkarte stellen wir allen ehrenamtlichen Feuerwehreinsatzkräften zur Verfügung. Sie wird von den KBI bzw. FW-Leitungen ausgegeben. Die Karte informiert die ärztliche Praxis nach einem Unfall im Feuerwehrdienst über die Zuständigkeit der Unfallkasse Hessen. Die Praxis führt auf Basis des bestätigten Versicherungsschutzes einfach und schnell die Behandlung zu Lasten der UKH durch, ohne Rückfragen stellen zu müssen. Die UKH Versichertenkarte dient dazu, das Verfahren zu vereinfachen. Persönliche Daten sind auf der UKH Versichertenkarte nicht hinterlegt, so dass die Praxis Ihre Krankenversicherungskarte zusätzlich benötigt.

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