Letzte Änderung: 08. August 2026

Freiwillige Versicherung

Kostenloser Versicherungsschutz für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträgerinnen und -träger in Feuerwehrvereinen

Schon gewusst? Die Unfallkasse Hessen bietet gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträgerinnen und -trägern in Feuerwehrvereinen eine kostenlose freiwillige Absicherung. Hier erfahren Sie, wer versichert ist, welche Tätigkeiten geschützt sind und wie Sie den Versicherungsschutz in wenigen Schritten beantragen.

Ohne Ehrenamt läuft im Feuerwehrverein nichts: Vorstandssitzungen, Organisation und Veranstaltungen – all das passiert in der Freizeit. Genau dabei kann jedoch auch ein Unfall passieren. Die freiwillige Versicherung der UKH sorgt dafür, dass alle gewählten oder beauftragten Ehrenamtlichen des Feuerwehrvereins im Ernstfall bestens abgesichert sind.

Warum braucht es die freiwillige Versicherung?

Die öffentlich-rechtliche Feuerwehr und der Feuerwehrverein werden im Alltag oft zusammengedacht. Rechtlich sind sie aber nicht dasselbe: Die öffentlich-rechtliche Feuerwehr ist Teil der Stadt oder Gemeinde. Der Feuerwehrverein ist dagegen ein eigenständiger eingetragener Verein.

Das ist wichtig für den Versicherungsschutz: Einsätze, Übungen und andere Feuerwehrdienste der öffentlich-rechtlichen Feuerwehr sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Vereinstätigkeiten fallen jedoch nicht ohne weiteres unter diesen Schutz. Dazu gehören zum Beispiel die Vorstandsarbeit für den Verein oder die Organisation von Vereinsveranstaltungen.

Genau dafür gibt es die freiwillige Versicherung der UKH. Sie schützt gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger, wenn sie Aufgaben für den Feuerwehrverein übernehmen.

Wer ist versichert?

  •  Gewählte Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger sind Personen, die laut Satzung ein offizielles Amt unentgeltlich ausüben, zum Beispiel:
    • Vorstandsmitglieder
    • Kassenwartin bzw. Kassenwart
    • Schriftführerin bzw. Schriftführer
  • Beauftragte Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger sind Personen, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands unentgeltlich über einen längeren Zeitraum leitende oder organisatorische Aufgaben übernehmen – auch dann, wenn diese Aufgaben nicht ausdrücklich in der Satzung stehen.

Was kostet die Versicherung?

Nichts. Für gemeinnützige Feuerwehrvereine wird kein Beitrag erhoben. Dank solidarischer Lastenverteilung ist der Versicherungsschutz kostenlos.

Welche Tätigkeiten sind versichert?

Versichert sind alle Tätigkeiten, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Ehrenamt bzw. der Beauftragung stehen – inklusive der unmittelbaren Wege dorthin und zurück. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Sitzungen und Versammlungen
  • Vorbereitende Tätigkeiten (Planung, Organisation, Absprachen)
  • Direkte Wege zu und von Sitzungen oder Veranstaltungen

Vordruck "Antragsformular zur freiwilligen Versicherung für Feuerwehrvereine"

Wie wird die freiwillige Versicherung beantragt?

Der Antrag ist schnell und unkompliziert. Er kann formlos per E-Mail oder per Post gestellt werden. Nutzen Sie optional auch gerne die bereitgestellte Vorlage

Benötigt werden:

  • Name des Feuerwehrvereins
  • Namen der zu versichernden Personen
  • Deren Funktionen bzw. Aufgaben

Nach der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung der UKH. Bei Rückfragen meldet sich die Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag direkt bei Ihnen.

Beginn des Schutzes: am Tag nach Eingang des Antrags (sofern kein späterer Termin gewünscht ist).
Ende des Schutzes: zum Monatsende nach schriftlicher Kündigung oder automatisch beim Ausscheiden aus dem Ehrenamt.

Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall?

Kurz gesagt: Wir unterstützen unsere Versicherten mit allen geeigneten Mitteln – schnell, kompetent und zielgerichtet. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie nach einem Versicherungsfall so schnell wie möglich wieder gesund werden. Dazu bieten wir:

  • Koordinierte Reha-Planung für einen optimalen Behandlungsverlauf.
  • Exklusive ärztliche Beratung durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte im Rahmen unserer Reha-Sprechstunden.
  • Individuelle Begleitung durch unsere Expertinnen und Experten während der gesamten Behandlung.
  • Unterstützung bei längerer Genesung oder bleibenden Einschränkungen, inklusive beruflicher und sozialer Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Sollte ein Versicherungsfall langfristige Folgen haben, gewährleisten unsere Entschädigungsleistungen die finanzielle Absicherung unserer Versicherten.

Häufige Fragen

Versichert sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben der Feuerwehr stehen. Dazu zählen insbesondere der Einsatz- und Übungsdienst, Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen sowie Arbeits- und Werkstättendienste. Darüber hinaus können den Trägern der Feuerwehren zusätzliche Aufgaben übertragen werden, zum Beispiel Hilfeleistungen. Auch Dienstsport, die Mitgliederwerbung und die Darstellung der Feuerwehr in der Öffentlichkeit können versicherte Tätigkeiten sein. Ebenso ist die Mithilfe beim Um- oder Ausbau eines Feuerwehrgerätehauses versichert. Das gilt auch für Angehörige der Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie der Alters- und Ehrenabteilungen. Bei konkreten Fragen zu versicherten Tätigkeiten können Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne.

Die UKH Versichertenkarte stellen wir den Mitgliedern der ehrenamtlichen Einsatzabteilung zur Verfügung. Sie wird durch die Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren beziehungsweise durch die Feuerwehrleitungen ausgegeben. Auch Betreuerinnen und Betreuer der Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen können die UKH Versichertenkarte erhalten. Die UKH Versichertenkarte dient dazu, das Verfahren nach einem Unfall zu vereinfachen.

Die Karte informiert die ärztliche Praxis nach einem Unfall im Feuerwehrdienst darüber, dass die Unfallkasse Hessen zuständig ist. So kann die Praxis die Behandlung einfach und schnell zulasten der UKH durchführen, ohne vorher Rückfragen stellen zu müssen. Bitte beachten Sie: Auf der UKH Versichertenkarte sind keine persönlichen Daten hinterlegt. Die ärztliche Praxis benötigt deshalb zusätzlich Ihre Krankenversicherungskarte.

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