Ohne Ehrenamt läuft im Feuerwehrverein nichts: Vorstandssitzungen, Organisation und Veranstaltungen – all das passiert in der Freizeit. Genau dabei kann jedoch auch ein Unfall passieren. Die freiwillige Versicherung der UKH sorgt dafür, dass alle gewählten oder beauftragten Ehrenamtlichen des Feuerwehrvereins im Ernstfall bestens abgesichert sind.
Warum braucht es die freiwillige Versicherung?
Die öffentlich-rechtliche Feuerwehr und der Feuerwehrverein werden im Alltag oft zusammengedacht. Rechtlich sind sie aber nicht dasselbe: Die öffentlich-rechtliche Feuerwehr ist Teil der Stadt oder Gemeinde. Der Feuerwehrverein ist dagegen ein eigenständiger eingetragener Verein.
Das ist wichtig für den Versicherungsschutz: Einsätze, Übungen und andere Feuerwehrdienste der öffentlich-rechtlichen Feuerwehr sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Vereinstätigkeiten fallen jedoch nicht ohne weiteres unter diesen Schutz. Dazu gehören zum Beispiel die Vorstandsarbeit für den Verein oder die Organisation von Vereinsveranstaltungen.
Genau dafür gibt es die freiwillige Versicherung der UKH. Sie schützt gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger, wenn sie Aufgaben für den Feuerwehrverein übernehmen.
Was kostet die Versicherung?
Nichts. Für gemeinnützige Feuerwehrvereine wird kein Beitrag erhoben. Dank solidarischer Lastenverteilung ist der Versicherungsschutz kostenlos.
Welche Tätigkeiten sind versichert?
Versichert sind alle Tätigkeiten, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Ehrenamt bzw. der Beauftragung stehen – inklusive der unmittelbaren Wege dorthin und zurück. Dazu gehören zum Beispiel:
- Sitzungen und Versammlungen
- Vorbereitende Tätigkeiten (Planung, Organisation, Absprachen)
- Direkte Wege zu und von Sitzungen oder Veranstaltungen
Vordruck "Antragsformular zur freiwilligen Versicherung für Feuerwehrvereine"
Wie wird die freiwillige Versicherung beantragt?
Der Antrag ist schnell und unkompliziert. Er kann formlos per E-Mail oder per Post gestellt werden. Nutzen Sie optional auch gerne die bereitgestellte Vorlage.
Benötigt werden:
- Name des Feuerwehrvereins
- Namen der zu versichernden Personen
- Deren Funktionen bzw. Aufgaben
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung der UKH. Bei Rückfragen meldet sich die Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag direkt bei Ihnen.
Beginn des Schutzes: am Tag nach Eingang des Antrags (sofern kein späterer Termin gewünscht ist).
Ende des Schutzes: zum Monatsende nach schriftlicher Kündigung oder automatisch beim Ausscheiden aus dem Ehrenamt.
Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall?
Kurz gesagt: Wir unterstützen unsere Versicherten mit allen geeigneten Mitteln – schnell, kompetent und zielgerichtet. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie nach einem Versicherungsfall so schnell wie möglich wieder gesund werden. Dazu bieten wir:
- Koordinierte Reha-Planung für einen optimalen Behandlungsverlauf.
- Exklusive ärztliche Beratung durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte im Rahmen unserer Reha-Sprechstunden.
- Individuelle Begleitung durch unsere Expertinnen und Experten während der gesamten Behandlung.
- Unterstützung bei längerer Genesung oder bleibenden Einschränkungen, inklusive beruflicher und sozialer Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Sollte ein Versicherungsfall langfristige Folgen haben, gewährleisten unsere Entschädigungsleistungen die finanzielle Absicherung unserer Versicherten.