Letzte Änderung: 07. Juni 2026

Wann bin ich durch die UKH versichert?

Versicherungsschutz außerhalb „klassischer“ Feuerwehrtätigkeiten

Ob Einsatz, Übung, Ausbildung oder Mitgliederwerbung: Viele Tätigkeiten rund um die Freiwillige Feuerwehr können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Entscheidend ist, dass die Aktivität mit den Aufgaben der Feuerwehr zusammenhängt und dienstlich angeordnet oder genehmigt wurde. Die Aufgaben der öffentlichen Feuerwehren ergeben sich im Wesentlichen aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, kurz HBKG. Der Unfallversicherungsschutz umfasst zunächst die dort genannten Aufgaben und Tätigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Freiwilligen Feuerwehr als Hilfeleistungsunternehmen stehen.

Klassische Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr

Zu den klassischen Tätigkeiten der Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren gehören insbesondere:

  • der Einsatz- und Übungsdienst,
  • Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen,
  • Arbeits- und Werkstättendienste,
  • die Teilnahme an Tagungen und
  • Dienstsport.

Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz jedoch auch auf weitere Tätigkeiten erweitert werden, soweit diese den Aufgaben und dem Zweck der Feuerwehr dienen und von den Verantwortlichen dienstlich angeordnet oder genehmigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  •  Mitgliederwerbung im Rahmen örtlicher oder regionaler Aktionen
  • die Darstellung der Feuerwehr in der Öffentlichkeit
  • Aktivitäten zur Förderung der Gemeinschaft innerhalb der Feuerwehr
Eine Voraussetzung für die Erweiterung des Versicherungsschutzes: Die Aktivität wurde dienstlich angeordnet!

Wichtige Voraussetzung für den Versicherungsschutz

Eine wichtige Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist: Die Aktivität oder Aktion wurde dienstlich angeordnet oder durch die Verantwortlichen genehmigt.

Unter den Punkten „Mitgliederwerbung im Rahmen örtlicher und regionaler Aktionen“ und „Darstellung der Feuerwehr in der Öffentlichkeit“ können viele verschiedene Aktivitäten zusammengefasst werden, die unter dem Versicherungsschutz der Unfallkasse Hessen stehen können.

Die abschließende Entscheidung über die dienstliche Anordnung oder Genehmigung liegt stets bei den Verantwortlichen der jeweiligen Feuerwehr. Sie müssen entscheiden, inwieweit eine Teilnahme an Veranstaltungen und Aktionen sinnvoll und zweckmäßig ist.

Fragen zur Prüfung vorab

Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sollten sich vorab folgende Fragen stellen und diese klar beantworten können:

  • Besteht ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Aktivität oder Aktion und den Aufgaben beziehungsweise dem Zweck der Feuerwehr?
  • Sind die Feuerwehr und ihre Aufgaben klar und deutlich erkennbar, zum Beispiel durch ein gemeinsames Auftreten mit einheitlicher Erkennbarkeit bei der Mitgliederwerbung?
  • Trägt die geplante Aktion oder Aktivität dazu bei, den Stellenwert der Freiwilligen Feuerwehr in der Öffentlichkeit zu erhalten oder zu stärken?
  • Werden Sicherheit und Gesundheit bei den Aktivitäten ausreichend berücksichtigt und geschützt?
  • Wenn Bedenken zu Sicherheit und Gesundheit bestehen: Wie lassen sich diese vermeiden, zum Beispiel durch eine alternative Vorgehensweise?
  • Kann sichergestellt werden, dass Fremdeigentum, zum Beispiel Eigentum von Gemeinden oder Kommunen, keinem vermeidbaren Risiko ausgesetzt wird?
  • Prüfung im Einzelfall

Prüfung durch die Unfallkasse Hessen

Die Unfallkasse Hessen prüft jeden Unfall sorgfältig und individuell, um zu klären, inwieweit die ausgeübte Tätigkeit versichert ist. Dafür sind wir auf die umfassenden Angaben der Beteiligten angewiesen. Gemeinsam gelingt eine vertrauensvolle, rechtssichere und reibungslose Bearbeitung.

Bei konkreten Fragen zu versicherten Tätigkeiten für Angehörige der Feuerwehren können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen

Versichert sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben der Feuerwehr stehen. Dazu zählen insbesondere der Einsatz- und Übungsdienst, Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen sowie Arbeits- und Werkstättendienste. Darüber hinaus können den Trägern der Feuerwehren zusätzliche Aufgaben übertragen werden, zum Beispiel Hilfeleistungen. Auch Dienstsport, die Mitgliederwerbung und die Darstellung der Feuerwehr in der Öffentlichkeit können versicherte Tätigkeiten sein. Ebenso ist die Mithilfe beim Um- oder Ausbau eines Feuerwehrgerätehauses versichert. Das gilt auch für Angehörige der Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie der Alters- und Ehrenabteilungen. Bei konkreten Fragen zu versicherten Tätigkeiten können Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne.

Die UKH Versichertenkarte stellen wir den Mitgliedern der ehrenamtlichen Einsatzabteilung zur Verfügung. Sie wird durch die Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren beziehungsweise durch die Feuerwehrleitungen ausgegeben. Auch Betreuerinnen und Betreuer der Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen können die UKH Versichertenkarte erhalten. Die UKH Versichertenkarte dient dazu, das Verfahren nach einem Unfall zu vereinfachen.

Die Karte informiert die ärztliche Praxis nach einem Unfall im Feuerwehrdienst darüber, dass die Unfallkasse Hessen zuständig ist. So kann die Praxis die Behandlung einfach und schnell zulasten der UKH durchführen, ohne vorher Rückfragen stellen zu müssen. Bitte beachten Sie: Auf der UKH Versichertenkarte sind keine persönlichen Daten hinterlegt. Die ärztliche Praxis benötigt deshalb zusätzlich Ihre Krankenversicherungskarte.

Bei Rufbereitschaft und wenn umgehend gehandelt werden muss, besteht ausnahmsweise Versicherungsschutz im häuslichen Bereich. In der Regel beginnt der Unfallversicherungsschutz jedoch erst mit Durchschreiten der Außenhaustür des bewohnten Gebäudes. Dies gilt im Übrigen z. B. auch für Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten.

Versicherungsschutz beim Dienstsport besteht unter diesen Voraussetzungen:

  • Der Sport wird mit einer gewissen Regelmäßigkeit durchgeführt.
  • Er muss darauf ausgerichtet sein, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehrangehörigen zu fördern und sie fit zu halten. Eine qualifizierte Anleitung ist hierfür Grundvoraussetzung.
  • Der Sport wird in der Gruppe - nicht jede oder jeder für sich - betrieben und zu einer im Dienstplan festgelegten Zeit ausgeübt.

Für eine regelmäßige Teilnahme aller Aktiven können durchaus mehrere Termine in der Woche im Dienstplan terminiert werden. Ob bei einem Dienstsportunfall Versicherungsschutz besteht, wird im Einzelfall nach den oben genannten Voraussetzungen geprüft. Hierfür reicht es aus, wenn Sie uns die Unfallanzeige und eine Kopie des Dienstplans zuschicken.
 

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