Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Teilnahme an Feuerwehrseminaren
Die Unfallkasse Hessen übernimmt freiwillig den Aufwand für die weiterlaufende Zahlung des Arbeitsentgelts durch private Arbeitgeber*innen. Selbständigen und freiberuflich Tätigen wird der entstandene Einkommensausfall erstattet.
Wichtiger Hinweis:
Geben Sie den Antrag auf Verdienstausfall bitte zum Seminarende oder innerhalb von sechs Monaten nach Seminarende ab. Danach verliert der Anspruch seine Gültigkeit. Legen Sie bitte außerdem eine Kopie Ihres Verdienstnachweises des betreffenden Monats bzw. der betreffenden Monate bei, aus der die Summe und die Zusammensetzung des Bruttoverdienstes hervorgeht. Weitere Angaben außer dem Namen des Teilnehmenden benötigt die Unfallkasse Hessen für die Erstattung des Verdienstausfalls nicht.
Wenn Sie den Antrag und die Kopie des Verdienstnachweises zum Ende des Seminars abgeben, empfehlen wir Ihnen diese in einem geschlossenen Umschlag (Beschriftet mit Ihrem Namen) der Seminarleitung zu übergeben. So vermeiden Sie, dass Unberechtigte Ihre Daten einsehen. Bei Feuerwehrseminaren, die Samstags und Sonntags stattfinden, erstattet die UKH kein Arbeitsentgelt. Für das erstattungsfähige Arbeitsentgelt verwenden Sie bitte den dafür vorgesehenen Antrag von der Unfallkasse Hessen.
Weitere Informationen zur Erstattung des Dienstausfalls entnehmen Sie bitte dem Merkblatt sowie dem Kostenerstattungserlass des HMdIS.