Letzte Änderung: 13. April 2024

Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren bei der Freiwilligen Feuerwehr vermeiden

Seminare für Feuerwehrangehörige

Ein wichtiges Ziel der Unfallkasse Hessen (UKH) ist es, bei den Freiwilligen Feuerwehren in Hessen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die verantwortlichen Personen in den Feuerwehren, die Sicherheitsbeauftragten, Multiplikator*innen und andere Funktionsträger*innen ihre Aufgaben und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und über Maßnahmen zur Prävention informiert sein. Hierbei helfen die Qualifizierungsmaßnahmen der UKH.

Kurz und knackig in 120 Minuten – individuelle Onlineschulungen vereinbaren

Wir bieten den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr individuelle zweistündige Onlinemodule zu folgenden Themen an:

  • Versicherungsschutz, Aufgaben und Leistungen der UKH
  • Sicherheit im Feuerwehrhaus
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sichere Kinder- und Jugendfeuerwehr
  • Hygiene in der Feuerwehr

Die Teilnahme pro Modul ist auf 15 Personen beschränkt. Sprechen Sie Ihre Aufsichtsperson für einen Termin an.

Um die Freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen, bietet die Unfallkasse Hessen Aus-, Fort- und Weiterbildungsseminare an, die sich an unterschiedliche Zielgruppen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren richten. Zum Seminarangebot der UKH gehören unter anderem Seminare zu den Grundlagen von Sicherheit im Feuerwehrdienst, zur Ladungssicherung und Gefährdungsbeurteilung. Außerdem finden in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Hessen e.V. Seminare im Bereich Feuerwehrsport statt, bei denen auch ein Übungsleiterschein erworben werden kann.

Abrufangebot auf Kreisebene

Die UKH führt auch Seminare vor Ort durch. Diese Inhouse-Seminare (Abrufangebote) werden auf Kreisebene durchgeführt und in Absprache mit den Kreisbrandinspektor*innen organisiert. Alle Feuerwehr-Seminare sind individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtet. Sprechen Sie Ihre Aufsichtsperson für einen Termin an.

Diese Seminare bietet die UKH an

Seminare für Feuerwehrangehörige

Die Unfallkasse Hessen übernimmt die Seminarkosten

Für Versicherte der Unfallkasse Hessen ist die Teilnahme an den Seminaren kostenfrei. Auch die Verpflegungskosten werden übernommen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind auch die Übernachtungskosten abgedeckt. Darüber hinaus werden in Anlehnung an das Hessische Reisekostengesetz die Kosten für die An- und Abreise zum Seminar übernommen. Teilnehmende, die bei mehrtägigen Seminaren nicht am Seminarort übernachten, erhalten die täglich anfallenden Fahrtkosten zwischen Dienst- bzw. Wohnort und Seminarstätte. Ausgangspunkt ist immer der Ort, welcher dem Veranstaltungsort am nächsten liegt. Bei Inhouse-Seminaren übernimmt die UKH die Bewirtungskosten in Höhe von bis 25 Euro pro Teilnehmer*in. Die  Fahrtkosten können in diesem Fall nicht erstattet werden.

Die Arbeit bei der Feuerwehr ist nicht nur gefährlich, sondern auch körperlich anstrengend. Eine gute Fitness ist besonders wichtig.  Bild: © OscarStock, Adobe Stock

Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Teilnahme an Feuerwehrseminaren

Die Unfallkasse Hessen übernimmt freiwillig den Aufwand für die weiterlaufende Zahlung des Arbeitsentgelts durch private Arbeitgeber*innen. Selbständigen und freiberuflich Tätigen wird der entstandene Einkommensausfall erstattet.

Wichtiger Hinweis:
Geben Sie den Antrag auf Verdienstausfall bitte zum Seminarende oder innerhalb von sechs Monaten nach Seminarende ab. Danach verliert der Anspruch seine Gültigkeit. Legen Sie bitte außerdem eine Kopie Ihres Verdienstnachweises des betreffenden Monats bzw. der betreffenden Monate bei, aus der die Summe und die Zusammensetzung des Bruttoverdienstes hervorgeht. Weitere Angaben außer dem Namen des Teilnehmenden benötigt die Unfallkasse Hessen für die Erstattung des Verdienstausfalls nicht.

Wenn Sie den Antrag und die Kopie des Verdienstnachweises zum Ende des Seminars abgeben, empfehlen wir Ihnen diese in einem geschlossenen Umschlag (Beschriftet mit Ihrem Namen) der Seminarleitung zu übergeben. So vermeiden Sie, dass Unberechtigte Ihre Daten einsehen. Bei Feuerwehrseminaren, die Samstags und Sonntags stattfinden, erstattet die UKH kein Arbeitsentgelt. Für das erstattungsfähige Arbeitsentgelt verwenden Sie bitte den dafür vorgesehenen Antrag von der Unfallkasse Hessen.

Weitere Informationen zur Erstattung des Dienstausfalls entnehmen Sie bitte dem Merkblatt sowie dem Kostenerstattungserlass des HMdIS.

Erstattung des weitergewährten Arbeitsentgelts und Einkommensausfalls

Die Erstattung richtet sich nach dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport für die Teilnahme an Lehrgängen der Hessischen Landesfeuerwehrschule vom 10.09.2018. Es besteht kein Rechtsanspruch gegen die Unfallkasse Hessen auf eine Erstattung des weitergewährten Arbeitsentgelts  bzw. des ausgefallenen Einkommens, weder dem Grund noch der Höhe nach. Bei der Erstattung gilt als Höchstgrenze das Jahresbruttoeinkommen nach der aktuell gültigen Satzung der Unfallkasse Hessen.

Häufige Fragen

Sie können sich online über den Bereich „Seminare“ für die verschiedenen UKH Qualifizierungsangebote anmelden. Telefonische Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Für jeden Veranstaltungstermin und jede*n Teilnehmer*in stellen Sie eine eigene Seminar-Buchungsanfrage. Eine Unterschrift Ihrer Dienststelle ist nicht nötig. Der Eingang Ihrer Buchungsanfrage wird Ihnen zeitnah bestätigt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei noch nicht um die verbindliche Vergabe eines Seminarplatzes handelt. Die Teilnahmevoraussetzungen werden individuell geprüft. In der Regel erhalten Sie sechs Wochen vor Seminarbeginn eine persönliche Einladung mit dem Seminarprogramm und weiteren Informationen.

Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, nehmen wir Sie auf der Warteliste auf oder senden Ihnen eine Absage. Findet ein Seminar an unterschiedlichen Veranstaltungsorten statt, bitten wir Sie, das Ihrem Wohn- oder Dienstort am nächsten gelegene zu buchen.

Wo finde ich was auf der Website der UKH? Hier geht's zu den geführten Touren

Sind Sie als ehrenamtlich Tätige*r bei der UKH versichert, haben Sie bei einer Seminarteilnahme keinen Anspruch auf Verdienstausfall (Ausnahme: Freiwillige Feuerwehren).

Als gesetzlicher Unfallversicherungsträger sind wir per Gesetz verpflichtet, mit allen geeigneten Mitteln Unfälle in unseren Mitgliedsunternehmen zu verhindern. Dazu gehört auch die Qualifizierung von Versicherten. Wenn Sie in einem bei der UKH versicherten Unternehmen beschäftigt sind und in Ihrem Betrieb als sogenannte*r Multiplikator*in (Führungskraft, Personal- oder Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin, Sicherheitsbeauftragte*r usw.) tätig sind, können Sie kostenfrei teilnehmen, sofern keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen. Dies gilt auch für die anfallenden Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung trägt das Unternehmen.

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