Letzte Änderung: 14. Dezember 2025

Erste-Hilfe-Lehrgänge

Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer*innen bei der Freiwilligen Feuerwehr

Erste Hilfe geht uns alle an. Wir hoffen, dass wir uns nicht verletzen. Wenn aber doch etwas passieren sollte, ist es gut Menschen vor Ort zu haben, die Erste Hilfe leisten können. Um die Freiwilligen Feuerwehren in Hessen zu unterstützen, übernehmen wir Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfer*innen. Für die Rekrutierung von Nachwuchskräften ist eine Teilnahme ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich.

Feuerwehren leisten einen wichtigen Beitrag zur Erstversorgung bei Unfällen. Deshalb ist es unerlässlich, dass sie über eine umfangfangreiche Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen.  Bild: © Halfpoint, Adobe Stock

Budgetantragsverfahren für Erste-Hilfe-Ausbildungen und -Fortbildungen für Freiwillige Feuerwehren

Die Kreisbrandinspektor*innen, Leiter*innen der Berufsfeuerwehren der kreisfreien Städte oder andere beauftragte Budgetverwalter*innen beantragen online über individuell bereitgestellte Zugangsdaten das Erste-Hilfe-Budget über das Erste-Hilfe-Portal der UKH. Dieses zweckgebundene Budget stellen wir – aus Kulanz und ohne Anerkennung von Pflichten – für einen festgelegten Zeitraum von zwei Kalenderjahren zur Verfügung. Die Budgetverwalter*innen übernehmen das Abrechnungsverfahren mit den ermächtigten Stellen eigenständig. Weiterhin verpflichten sie sich zur zweckentsprechenden Mittelverwendung und zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Dokumentation der durchgeführten Erste-Hilfe-Lehrgänge. Wir behalten uns eine Prüfung der Unterlagen vor.

Budget und Gebührensätze

Für die Budgetberechnung sind die Anzahl aller aktiven Einsatzkräfte und aller Betreuer*innen der Kindergruppen und Jugendfeuerwehren anzugeben. Das Budget, das Sie im vorherigen Antragszeitraum nicht verwendet haben, muss im Folgeantrag zur Verrechnung angegeben werden.

Innerhalb des festgelegten Zeitraums von zwei Kalenderjahren übernehmen wir die Kosten der Erste-Hilfe-Lehrgänge für 10 % der aktiven Feuerwehrangehörigen und für alle Betreuer*innen der Kindergruppen und Jugendfeuerwehren.

  • Gebühren 2025: Erste-Hilfe-Ausbildung und -Fortbildung 44,10 EUR
  • Gebühren 2026: Erste-Hilfe-Ausbildung und -Fortbildung 46,31 EUR

In den Kalenderjahren 2025/2026 übernehmen wir für den feuerwehrspezifischen Zusatzlehrgang den Anteil von 8,81 EUR.

Zusatzlehrgang für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen

Mit der Revision der betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung im Jahr 2015 wurde der Umfang der Erste-Hilfe-Ausbildung von 16 auf 9 Unterrichtseinheiten (UE) angepasst.

Nach übereinstimmender Auffassung von Landesfeuerwehrverband Hessen e.V., UKH sowie den Vertreter*innen des Hessischen Ministeriums des Inneren haben Feuerwehrleute aufgrund der tätigkeitsspezifischen Risiken weiteren Schulungsbedarf. Daher kann ergänzend zur Erste-Hilfe-Ausbildung die Teilnahme an einem feuerwehrspezifischen Zusatzlehrgang im Umfang von 7 UE erfolgen. Die Ausbildungsinhalte für diesen Lehrgang wurden von der Hessischen Landesfeuerwehrschule unabhängig von der UKH entwickelt und beschrieben.

Häufige Fragen

Die Zugangsdaten wurden an alle Mitgliedsbetriebe versendet. Bitte informieren Sie sich daher ggf. in Ihrem Betrieb, wer für Ihren Bereich den Antrag zur Kostenübernahme stellt und die Zugangsdaten hierfür erhalten hat. Bei der Erstanmeldung werden von jeder Antragstellerin und jedem Antragsteller Kontaktdaten abgefragt. Somit gibt es pro Mitgliedsbetrieb bzw. pro Schule meist nur eine*n feste*n Antragsteller*in. Schulen erreichen das Erste-Hilfe-Onlineverfahren über das Extranet UKH Schulportal.

Liegen Ihrem Betrieb/Ihrer Schule keine Zugangsdaten vor, kontaktieren Sie unser Servicetelefon unter 069 29972-440 oder senden Sie uns eine E-Mail an Portal-Erste-Hilfe@ukh.de.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum Schutz der Betriebe und Schulen grundsätzlich keine Zugangsdaten an private E-Mail-Adressen versenden. Da es sich um einen geschützten Zugang (Benutzername und Passwort) handelt, können die jeweiligen Zugangsdaten nur an die offizielle E-Mail-Adresse der Schule oder der uns mitgeteilten Ansprechperson des Betriebes versendet werden.

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