Budgetantragsverfahren für Erste-Hilfe-Ausbildungen und -Fortbildungen für Freiwillige Feuerwehren
Die Kreisbrandinspektorinnen und -inspektoren, Leitende der Berufsfeuerwehren der kreisfreien Städte oder andere beauftragte Budgetverwalterinnen und -verwalter beantragen online über individuell bereitgestellte Zugangsdaten das Erste-Hilfe-Budget über das Erste-Hilfe-Portal der UKH. Dieses zweckgebundene Budget stellen wir – aus Kulanz und ohne Anerkennung von Pflichten – für einen festgelegten Zeitraum von zwei Kalenderjahren zur Verfügung. Die Budgetverwalterinnen und -verwalter übernehmen das Abrechnungsverfahren mit den ermächtigten Stellen eigenständig. Weiterhin verpflichten sie sich zur zweckentsprechenden Mittelverwendung und zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Dokumentation der durchgeführten Erste-Hilfe-Lehrgänge. Wir behalten uns eine Prüfung der Unterlagen vor.