Erste-Hilfe-Einrichtungen und Materialien
Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen sorgen dafür, dass sofort ein Notruf abgesetzt werden kann. Als Meldeeinrichtung können je nach Gefährdungsbeurteilung beispielsweise ein Telefon mit Angabe der Notrufnummer, ein Funkgerät oder eine Personen-Notsignal-Anlage dienen. In einem Alarmplan können die Maßnahmen zusammengefasst werden.
Erste-Hilfe-Material muss immer schnell erreichbar und leicht zugänglich sein. Es muss so aufbewahrt werden, dass es stets intakt und ausreichend vorhanden ist. Geeignetes Erste-Hilfe-Material befindet sich zum Beispiel im kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 oder im großen Verbandkasten nach DIN 13169. Je nach Betriebsart und Zahl der Versicherten gibt die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ Richtwerte für die Ausstattung mit Verbandkästen vor.
Bei betriebsspezifischen Gefahren kann je nach Gefährdungsbeurteilung weiteres Erste-Hilfe-Material notwendig sein. Wichtig ist, dass das Material rechtzeitig ergänzt und erneuert wird, beispielsweise bei Verbrauch, Ablauf des Verfallsdatums, Verschmutzung oder Beschädigung.
Unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse und Gefahren müssen Rettungsgeräte wie Notduschen, Löschdecken, Rettungsgurte, Sprungtücher oder Atemschutzgeräte für Helfende oder zur Selbstrettung bereitgestellt werden. Gleiches gilt für Rettungstransportmittel wie Krankentragen oder Tragegurte.
Die DGUV Vorschrift 1 bestimmt, unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen einen Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung für die Erste Hilfe und die ärztliche Erstversorgung bereitstellen muss. Dies ist etwa der Fall, wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1.000 oder auf einer Baustelle mehr als 50 Versicherte arbeiten. Außerdem muss in einer Betriebsstätte mit mehr als 100 Versicherten ein separater Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein, wenn dies nach Art der Betriebsstätte und nach dem Unfallgeschehen erforderlich ist.