
UKH Broschüre
09/2019
Großer Schutz für kleine Feuerwehrleute
Schutz und Leistungen für die Kinderfeuerwehren in Hessen
Artikelnummer | 5-003 |
Seiten | 2 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | nein |
Dateigröße | 1 MB |
Die Unfallkasse Hessen schützt Menschen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders engagieren, so wie die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren. Auch die Kindergruppen in den Freiwilligen Feuerwehren sind bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert. Vorausgesetzt: Die Kinderfeuerwehr ist dem öffentlich-rechtlichen Teil der Feuerwehr zugeordnet und die Kinder sind mindestens sechs Jahre alt.