Häufige Fragen
Versichert sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben der Feuerwehr stehen. Dazu zählen insbesondere der Einsatz- und Übungsdienst, Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen sowie Arbeits- und Werkstättendienste. Darüber hinaus können den Trägern der Feuerwehren zusätzliche Aufgaben übertragen werden, zum Beispiel Hilfeleistungen. Auch Dienstsport, die Mitgliederwerbung und die Darstellung der Feuerwehr in der Öffentlichkeit können versicherte Tätigkeiten sein. Ebenso ist die Mithilfe beim Um- oder Ausbau eines Feuerwehrgerätehauses versichert. Das gilt auch für Angehörige der Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie der Alters- und Ehrenabteilungen. Bei konkreten Fragen zu versicherten Tätigkeiten können Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne.