Die Pflege eines Menschen erfordert erheblichen Einsatz, sowohl auf psychischer als auch auf physischer Ebene. Dies wurde vom Gesetzgeber erkannt. Wer einen Menschen, z. B. die eigenen Eltern, in dessen Haushalt pflegt, beim Baden, Anziehen oder Essen hilft, steht unter gesetzlichem Unfallschutz. In Hessen ist die UKH zuständig für pflegende Angehörige, wenn bei der häuslichen Pflege ein Unfall passiert.
Auch stellt die Übernahme der häuslichen Pflege für Ehepartner*innen, betagte Eltern oder Kinder oft eine Herausforderung dar. Pflegende Angehörige stehen plötzlich vor neuen Aufgaben, für die sie in der Regel keine Ausbildung haben. Neben diesen neuen Herausforderungen gibt es auch organisatorische Fragen und bürokratische Anforderungen zu bewältigen. Die Aktion „Das sichere Haus“ klärt pflegende Angehörige über die folgenden Fragen auf:
- Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung:
Wer hat Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung und wie kann diese in Anspruch genommen werden? - Zuständigen Pflegestützpunkt finden:
Wo und wie findet man den zuständigen Pflegestützpunkt und was ist dessen Aufgabe? - Pflegetagebuch und seine Bedeutung:
Was ist ein Pflegetagebuch, warum ist es sinnvoll und wie kann es Pflegenden helfen? - Teilnahme an Pflegekursen:
Welche Themen werden in Pflegekursen behandelt und welchen Nutzen können die Teilnehmenden daraus ziehen? - Versicherungsschutz für pflegende Angehörige:
Welche Tätigkeiten sind überhaupt versichert und für wen gilt der Versicherungsschutz? - Notfallkarten und Notfallchecklisten:
Was ist der Sinn und Zweck von Notfallkarten und Notfallchecklisten, und wo sind diese erhältlich?
Antworten zu diesen Fragen sowie weitere Informationen zum Thema häusliche Pflege finden Sie hier.