Unfallversicherungsschutz für Ersthelfende

Neue Karte informiert Ersthelferinnen und Ersthelfer

Bürgerinnen und Bürger, die in Hessen einer Person in Not Erste Hilfe leisten und dabei selbst zu Schaden kommen, sind über die Unfallkasse Hessen versichert. Von körperlichen Verletzungen über ein zerstörtes Handy bis hin zu psychischen Folgen – wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selbst zu Schaden kommt, ist abgesichert.

Leider kennen die meisten Helfer*innen ihre Rechte nicht und verzichten so auf umfassende Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Um Betroffene schnell und „vor Ort“ zu informieren, gibt es in Hessen ab sofort die Ersthelfendenkarte. Die Karte für Ersthelfende wird während eines gemeinsamen Pressetermins des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMDiS), des Landesfeuerwehrverbands Hessen und der Unfallkasse Hessen (UKH) präsentiert.

Vorderseite der Ersthelferkarte der UKH mit dem Text: Danke, dass Sie geholfen haben! Kostenloser Versicherungsschutz

Bild: © UKH

Cornelia Kröll und Diedrich Backhaus, alternierende Vorstandsvorsitzende der UKH, erläutern den Hintergrund dieser Aktion: „Wir alle kennen die Situation, dass Menschen in Not sind und schnelle Hilfe gefordert ist. Menschen in Not zu helfen ist Ehrensache und die spontane Hilfeleistung hat der Gesetzgeber zu Recht unter Versicherungsschutz gestellt. Vor Ort fehlt aber oft die Zeit, um Ersthelfer*innen nach ihrem Einsatz ausführlich über ihre Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. So zum Beispiel, wenn die Hose nach dem Einsatz Blutflecken hat, die Helfenden selbst verletzt wurden oder später merken, dass das Ereignis sie seelisch belastet.“

Geschäftsführer Michael Sauer ergänzt: „Um die Menschen über ihren Versicherungsschutz aufzuklären, haben wir die Ersthelfendenkarte entworfen, die in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport direkt von den Hilfeleistungsorganisationen und der Polizei vor Ort überreicht wird. Je früher sich betroffene Ersthelfer*innen nach einem Schadensfall bei uns melden, desto schneller profitieren sie von den umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören bei schweren Unfällen neben der medizinischen zum Beispiel auch die berufliche Rehabilitation und u. U. lebenslange Renten.“

Öffnet eine Lightbox: Drei Männer halten jeweils die neue Ersthelfendenkarte er UKH in die Kamera

V. l. n. r.: Michael Sauer, Geschäftsführer der UKH, Innenminister Peter Beuth und Norbert Fischer, Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, stellen die neue Ersthelfendenkarte vor.  Bild: © UKH

Innenminister Peter Beuth erläutert die Gründe für das Engagement des HMdIS: „Ab sofort übergeben Einsatzkräfte der Feuerwehr und anderer Hilfeleistungsorganisationen sowie der Polizei die Karte direkt an den Einsatzstellen an Ersthelferinnen und -helfer. Couragierte Hilfeleistende müssen wissen, dass sie geschützt sind.

Uns freut besonders, dass wir auf diese Weise alle gemeinsam dazu beitragen, die betroffenen Menschen über ihre Möglichkeiten zu informieren. Die Aufklärung über diese gesetzliche Absicherung stellen wir in Hessen ab sofort sicher und die Hilfeleistenden haben damit alle Informationen zur Hand, die sie brauchen, um mit der Unfallkasse Hessen Kontakt aufnehmen zu können.

Ich bin dankbar, dass dieses Gemeinschaftsprojekt mit der Unfallkasse Hessen umgesetzt wird und wir Ersthelfende noch am Unfallort über ihre Rechte aufklären können. Die Unfallkasse Hessen ist unsere starke Partnerin in vielerlei Hinsicht."

Weitere Informationen zur Ersthelferkarte finden Sie hier.
Pressekontakt UKH: Christian Kaempfert (c.kaempfert[at]ukh.de, Telefon 0173 3485957)

Die Unfallkasse Hessen ist die gesetzliche Unfallversicherung für die öffentliche Hand in Hessen, für Schüler*innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, Kita-Kinder, Studierende, ehrenamtlich Tätige sowie Angehörige von Hilfeleistungsunternehmen. Bei der UKH sind rund 2,85 Millionen hessische Bürgerinnen und Bürger gesetzlich gegen Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle versichert – auch im Ehrenamt und bei Erste-Hilfe-Leistungen.

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