Cornelia Kröll und Diedrich Backhaus, alternierende Vorstandsvorsitzende der UKH, erläutern den Hintergrund dieser Aktion: „Wir alle kennen die Situation, dass Menschen in Not sind und schnelle Hilfe gefordert ist. Menschen in Not zu helfen ist Ehrensache und die spontane Hilfeleistung hat der Gesetzgeber zu Recht unter Versicherungsschutz gestellt. Vor Ort fehlt aber oft die Zeit, um Ersthelfer*innen nach ihrem Einsatz ausführlich über ihre Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. So zum Beispiel, wenn die Hose nach dem Einsatz Blutflecken hat, die Helfenden selbst verletzt wurden oder später merken, dass das Ereignis sie seelisch belastet.“
Geschäftsführer Michael Sauer ergänzt: „Um die Menschen über ihren Versicherungsschutz aufzuklären, haben wir die Ersthelfendenkarte entworfen, die in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport direkt von den Hilfeleistungsorganisationen und der Polizei vor Ort überreicht wird. Je früher sich betroffene Ersthelfer*innen nach einem Schadensfall bei uns melden, desto schneller profitieren sie von den umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören bei schweren Unfällen neben der medizinischen zum Beispiel auch die berufliche Rehabilitation und u. U. lebenslange Renten.“