Tag der Einfachheit

So einfach ist es, bei der UKH versichert zu sein

Beschäftigte stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen sich nicht selbst um den Versicherungsschutz kümmern, denn sie sind automatisch versichert. Die Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber*innen.

Öffnet eine Lightbox: Die Zentrale der Unfallkasse Hessen in Frankfurt am Main

Die Zentrale der Unfallkasse Hessen in Frankfurt am Main  Bild: © UKH

Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken-, Arbeitslosen-, sozialen Pflege- und Rentenversicherung eine wichtige Säule der deutschen Sozialversicherung. Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist – wie die Berufsgenossenschaften – eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sichert Arbeitnehmende und Arbeitgebende in Hessen im Fall von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ab und verhindert drohende Gesundheitsgefahren. 

Für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung kostenlos. Betriebe und Unternehmen übernehmen die Kosten für Arbeitnehmer*innen. Für Schulen, Kitas und Personen im Ehrenamt bezahlt der Staat die Beiträge. 

Insgesamt sind bei der Unfallkasse Hessen rund drei Millionen Menschen versichert. Die UKH ist die „Berufsgenossenschaft“ für den öffentlichen Dienst in Hessen. Alle Mitarbeitenden einer hessischen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung – mit Ausnahme der Beamten – sind bei uns gegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit versichert.

Außerdem stehen die Beschäftigten der Behörden, Ämter und Landesbetriebe des Landes Hessen unter dem Schutz der UKH sowie u. a. auch Angehörige der freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfeleistungsunternehmen.

Eine weitere bedeutende Gruppe von Versicherten wird unter dem Begriff „gesetzliche Schüler-Unfallversicherung“ zusammengefasst. Zur Schüler-Unfallversicherung gehören Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, aber auch die große Gruppe von Kindern während des Besuchs von Tageseinrichtungen.

Wir verhüten Unfälle und helfen im Versicherungsfall – medizinisch und finanziell

In erster Linie ist es unsere Aufgabe, Arbeits- und Schulunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten – Unfälle sollen gar nicht erst passieren.

Nach einem Arbeits-/Schulunfall oder bei einer Berufskrankheit stellen wir die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder her und entschädigen die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen im Bedarfsfall auch finanziell.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Versicherten die zustehenden Leistungen schnell und umfassend erhalten. Auch Schulung, Weiterbildung, Information und Beratung unserer versicherten Betriebe und Einrichtungen sind wichtige Dienstleistungen der UKH.

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