COVID-19 als Berufskrankheit

Corona: Rekordhoch bei Berufskrankheitenzahlen

Für das Jahr 2022 verzeichnet die gesetzliche Unfallversicherung ein Allzeithoch bei den Berufskrankheitenzahlen. Grund hierfür ist vor allem der starke Anstieg von Verdachtsanzeigen und Anerkennungen von COVID-19 Erkrankungen.

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Bild: © Adobe Stock, yu_photo

Auch im dritten Corona-Jahr 2022 spiegeln sich die Auswirkungen der Pandemie in den Zahlen der Unfälle und Berufskrankheiten wider, die den Unfallversicherungsträgern gemeldet wurden. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Jahr 2022 hervor, die ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), kürzlich bekannt gab. Zwar stieg die Anzahl der Wege- und Schulunfälle gegenüber dem Vorjahr 2021 an, sie blieb aber doch deutlich unter dem vorpandemischen Niveau. Die Zahl der Verdachtsanzeigen und Anerkennungen von Berufskrankheiten hingegen erreichte 2022 ein Rekordhoch. Grund ist der starke Anstieg bei den Infektionskrankheiten, zu denen auch COVID-19 zählt. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ging dagegen im Vergleich zum Vorjahr zurück.
 
Insgesamt gingen 370.141 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. Das entspricht einer Zunahme von 62,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In 199.542 Fällen wurde die Berufskrankheit anerkannt, was ebenfalls einer Steigerung von mehr als 60 Prozent gegenüber 2021 entspricht. Damit wurden fünfmal so viele Fälle wie im Jahr 2020 als Berufskrankheit anerkannt.
 
Hauptursächlich für den Anstieg bei Anzeigen und Anerkennungen von Berufskrankheiten ist die Coronapandemie. Rund 180.000 Anerkennungen entfielen auf COVID-19. Abzüglich der mit Corona in Zusammenhang stehenden Erkrankungen gingen die restlichen Berufskrankheiten dagegen leicht zurück. Am häufigsten traten dabei erneut Erkrankungen im Zusammenhang mit Lärm (6.637 Anerkennungen) und Asbest (2.131 Anerkennungen) sowie Hautkrebs (3.073 Anerkennungen) auf.
 
In 4.893 Fällen wurde eine Rente infolge einer Berufskrankheit gewährt, was einem Minus von 8,2 Prozent entspricht. In 76 dieser Fälle ging der Rente eine COVID-19-Erkrankung voraus.
 
Darüber hinaus wurden 2.148 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit gemeldet, was einen Rückgang von 15,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. 37 Todesfälle gehen dabei auf eine als Berufskrankheit anerkannte COVID-19-Erkrankung zurück. Im Jahr 2021 waren es noch 72.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle gehen zurück

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Vergleich zu 2021 rückläufig. Sie nahm um 2,3 Prozent auf 787.412 ab. Das ist erneut weit weniger als im Vor-Pandemiejahr 2019, als die Unfallversicherungsträger 871.547 Arbeitsunfälle verzeichneten. Ebenfalls gesunken ist damit auch das relative Unfallrisiko – ein wichtiger Indikator für den Arbeitsschutz in Deutschland: Es lag bei rund 18,3 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. Die statistische Größe eines Vollarbeiters entspricht dabei der Zahl der Arbeitsstunden, die eine in Vollzeit tätige Person im Jahr gearbeitet hat. Sinkt das relative Unfallrisiko, bedeutet dies, dass in der gleichen Arbeitszeit weniger Unfälle passiert sind – die Arbeit also weniger unfallträchtig ist. Im Vergleich zu 2021 sank das Unfallrisiko um 7,7 Prozent.
 
Im Vergleich zum Vorjahr gab es auch weniger Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang: 423 und damit 87 Menschen weniger als 2021 verunglückten infolge ihrer versicherten Tätigkeit tödlich. Ein wesentlicher Grund für den Rückgang war, dass 2022 weniger Menschen infolge einer COVID-19-Infektion verstarben. Hinzu kam, dass auch die Zahl der verstorbenen Rehabilitanden abnahm. Diese Menschen in stationärer Behandlung fallen ebenfalls unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
„Der Trend zu immer weniger Arbeitsunfällen hält an, das ist eine erfreuliche Entwicklung. Wie wichtig ein nachhaltiger Arbeitsschutz und gute Präventionsmaßnahmen sind, haben die Jahre der Pandemie besonders vor Augen geführt. Gemeinsam mit allen Akteuren des Arbeitsschutzes arbeiten wir daran, diese Tendenz fortzuführen – für verbesserte Arbeitsbedingungen, Betriebsabläufe und ein gutes Betriebsklima. All das zahlt letztlich auf die Gesundheit der Beschäftigten ein,“ sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV.
 
„Wenig überraschend sind im Zusammenhang mit der Pandemie die hohen Zahlen bei den Verdachtsfällen und Anerkennungen von Berufskrankheiten. Auch hier können sich Versicherte auf den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen. Sie kümmert sich um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation der Betroffenen.“
 
Gestiegen ist dagegen die Zahl der Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erlitten: Sie nahmen um 1,4 Prozent leicht zu (173.288 Fälle). Vor allem jene Wegeunfälle mit besonders gravierenden Folgen sind 2022 gestiegen: Im Vergleich zum Vorjahr gab es 21 Fälle tödliche Unfälle mehr – insgesamt 248 (+9,3 Prozent).
 
Mehr als jeder fünfte meldepflichtige Wegeunfall ist mittlerweile ein Unfall mit dem Fahrrad – einem Verkehrsmittel, das für den Weg zur oder von der Arbeit immer beliebter wird. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der Unfälle mit dem Fahrrad von rund 22.500 auf mehr als 37.000, jene mit E-Bike oder Pedelec hat sich allein in den Jahren von 2019 bis 2022 sogar mehr als vervierfacht. Hussy: „Beunruhigend ist auch der Trend bei den Elektrokleinstfahrzeugen, zum Beispiel E-Rollern.“ Seit die Unfallversicherung 2020 begonnen habe, diese Wegeunfälle gesondert zu erfassen, habe sich ihre Zahl fast versiebenfacht.

Mehr Schul- und Schulwegunfälle

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt nicht erst mit dem Eintritt ins Arbeitsleben. Schon Kinder in Tagesbetreuung und beim Besuch von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Studierende sind über die Unfallkassen gesetzlich unfallversichert. Im vergangenen Jahr verzeichneten die Unfallkassen 987.391 meldepflichtige Schulunfälle, was einem Anstieg um gut 50 Prozent entspricht. Dabei dürfte vor allem zu Buche schlagen, dass die Bildungseinrichtungen nicht wie in den Vorjahren für längere Zeit geschlossen waren. Trotz der Zunahme an Fällen sind weit weniger Schülerinnen und Schüler als im Jahr 2019 verunfallt (damals 1.176.664 Fälle). Bei den neuen Schulunfallrenten gab es einen Rückgang um 11,3 Prozent auf 345 erstmals entschädigte Fälle. Die Zahl der tödlichen Schulunfälle liegt bei acht Fällen.
 
Auch die Zahl der Unfälle auf dem Schulweg stieg deutlich: 88.718 Kinder und junge Menschen verunfallten auf dem Weg von oder zu ihrer Bildungseinrichtung. Das entspricht einer Zunahme von 41,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und genau fünf Schulwegunfällen pro 1.000 Versicherten. Die Zahl der neuen Schulwegunfallrenten nahm um 33 ab auf 156 (-17,5 Prozent). 17 Schulwegunfälle endeten tödlich.

Beitragsentwicklung

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen finanzieren sich durch die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen und -einrichtungen. Gewinne dürfen dabei nicht erzielt werden. Berechnungsgrundlagen für die Beiträge der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind der Finanzbedarf – auch Umlagesoll genannt – sowie die Arbeitsentgelte der Versicherten und die Gefahrklassen. Das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften für 2022 belief sich auf 13,32 Mrd. Euro. Damit lag der Betrag 25,4 Prozent höher als im Vorjahr. Hier kam ein Sondereffekt zum Tragen: Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG hatte 2022 auf eine Vorschusserhebung umgestellt. Das hatte auch einen Effekt auf das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften. Die Steigerung 2022 ist also im Wesentlichen ein statistischer Einmaleffekt, ohne dauerhafte Wirkung.
 
Das beitragspflichtige Entgelt in der gewerblichen Wirtschaft stieg um 7,2 Prozent auf rund 1.188,45 Mrd. Euro. Darunter versteht man die Arbeitsentgelte der abhängig Beschäftigten sowie die Versicherungssummen der versicherten Unternehmer. Als durchschnittlicher Beitragssatz ergeben sich daraus 1,12 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts (2021: 0,96 Prozent). Wegen der oben beschriebenen Entwicklung des Umlagesolls sind dies 17 Prozent mehr als in 2021.

Für den Umlagebeitrag der Unfallkassen haben die Unternehmen in öffentlichem Eigentum und die öffentlichen Haushalte insgesamt 1,76 Mrd. Euro aufgebracht. Damit stieg der Betrag im Berichtsjahr um 0,3 Prozent.

Hinweis

Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert. In der Schülerunfallversicherung sind Unfälle immer dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen.

Quelle: Pressemeldung der DGUV

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