Versicherungsschutz für Schüler*innen

Auch beim Distanzunterricht/Homeschooling versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Schüler*innen auch, wenn sie zu Hause an schulischen (Distanz-)Lernangeboten teilnehmen.

Öffnet eine Lightbox: Schülerin sitzt zu Hause am Laptop beim Distanzunterricht/Homeschooling.

Bild: © Tetiana Soares, Adobe Stock

Die digitalen Angebote müssen dabei von einer Lehrkraft geplant – bei Betriebspraktika gemeinsam mit der betrieblichen Ausbildung – und möglichst auch von ihr gesteuert werden. Dies umfasst Angebote wie "Fernunterricht" per Video bzw. Cloud-Lösung. Die Planung und Steuerung durch die Lehrkraft soll den Charakter des Präsenzunterrichts widerspiegeln, d. h. die Einhaltung des Lehrplans, Überprüfung der Anwesenheit der Schüler*innen, Zeitplan für die Bearbeitung der Aufgaben, Gruppenarbeiten oder Prüfungen etc.

Die Schüler*innen können lediglich innerhalb der festgelegten Zeiten selbst bestimmen, wie und wann sie Ihre Aufträge erledigen. In dieser freien Gestaltungsphase ist die Anwesenheit einer Lehrkraft nicht zwingend erforderlich. Stehen die Tätigkeiten der Schüler*innen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schule, den dort vorgegebenen Unterrichtsinhalten und organisatorischen Festlegungen, sind sie durch die Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert. Rein private Tätigkeiten (z.B. private Nachhilfe, sogenannte "eigenwirtschaftliche Tätigkeiten" wie Essen, Trinken, Toilettengang, Spielen am PC) sind hiervon ausgeschlossen und wären auch nicht während des regulären Schulbesuchs vor Ort versichert.

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