Unfallkasse Hessen stellt wegen Onlinezugangsgesetz Mitgliedsnummern um
Bürger*innen und Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Es dient als Grundlage dafür, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.
Mit der Vereinheitlichung des „Ordnungskennzeichens“ werden die Grundlagen für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Deshalb erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Mitgliedsnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Denn: Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung.
Die Mitgliedsbetriebe der UKH erhalten im Herbst dieses Jahres eine schriftliche Information über den Nummernwechsel, so dass die neue Mitgliedsnummer rechtzeitig zum 1. Januar zur Verfügung steht.