Auch Menschen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, können von der ePA profitieren.
Das bedeutet konkret: Sie und Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte können in der ePA alle wichtigen Informationen zu Ihrer Behandlung einsehen. Auch andere Ärztinnen oder Ärzte, die später in die Behandlung einbezogen werden, können so auf die Krankengeschichte zugreifen und besser informiert weiterhelfen.
Wir haben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur ePA zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website unseres Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).