Umgang mit Covid in Schulen und Kitas

Positiver Test – was ist zu tun?

Schulen und Kitas müssen bei leichten und symptomlosen COVID-19-Fällen KEINE Unfallanzeige erstatten. Ein Eintrag ins Verbandbuch ist ausreichend.

    Antigen-Schnelltests auf gelben Hintergrund.

    Bild: © Aliaksandra, Adobe Stock

    Leichte Erkrankungen liegen vor, wenn das Kind Erkältungssymptome und ggf. leichtes Fieber entwickelt, aber keine ärztliche Behandlung notwendig ist. Schulen nutzen dazu das elektronische Verbandbuch im Schulportal, Kitas tragen positive Fälle im Mitgliederportal ein.

    Folgende Informationen vermerken Sie bitte im Verbandbuch im Feld "Unfallhergang":

    • Liegt in der Einrichtung aktuell ein massenhaftes Infektionsgeschehen vor (Massenausbruch)?

    Falls in der Einrichtung nur einzelne Fälle auftreten, vermerken Sie bitte zusätzlich noch folgende Informationen:

    • Name der Indexperson (sofern bekannt)
    • Wann hatte das Kind Kontakt mit der Indexperson?
    • Worin Bestand der Kontakt? (Bestand ein enger Kontakt von länger als 15 Minuten? Wie groß war der Abstand? Wurde eine Maske/ein Mund-Nasen-Schutz getragen?)
    • Wie viele Kinder sind in der Gruppe oder Klasse infiziert (bitte unter Angabe der Gruppen- bzw. Klassenstärke)? 
    • nur Kitas: Sind die einzelnen Kita-Gruppen strikt voneinander getrennt?

    Verschlimmern sich die Symptome und eine ärztliche Behandlung wird erforderlich, dient der Verbandbucheintrag als Grundlage für die Unfallanzeige, um eine Infektion nachträglich als Schulunfall oder Kitaunfall anzuzeigen. Rufen Sie dazu den Verbandbucheintrag des betreffendes Kindes auf und betätigen Sie am Ende der Seite den Button „Zu einer Unfallanzeige machen“. Die Daten, die Sie bereits im Verbandbuch hinterlegt haben, werden dann automatisch in die Unfallanzeige übernommen.

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