Informationen für Schulen und Kitas

Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind unfallversichert

Kinder und Jugendliche von Geflüchteten, die in Hessen vorübergehend eine Schule oder eine Kita besuchen, sind selbstverständlich gesetzlich unfallversichert.

Ein kleines Mädchen klettert draussen an einem Klettergerüst hoch

Bild: © annanahabed, Adobe Stock

Immer mehr Menschen fliehen vor dem Krieg aus der Ukraine. Darunter befinden sich auch viele Kinder und Jugendliche. Sollte ein geflüchtetes Kind in der Schule oder Kita einen Unfall erleiden, ist es bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert. Auch auf den Wegen, die unmittelbar mit dem Kita- oder Schulbesuch zu tun haben, sind Kita- und Schulkinder versichert.

Als gesetzliche Unfallversicherung für hessische Kindergartenkinder und Schulkinder kümmern wir uns im Falle eines Unfalls um die notwendige medizinische und therapeutische Behandlung. Dabei ist der Unfallschutz völlig kostenlos. Die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise übernehmen die Beiträge.

Wenn ein Kind in der Schule oder Kita einen Unfall erleidet bei dem Kosten anfallen (zum Beispiel ärztliche Behandlung, Transport zur Praxis), melden Sie sich bitte innerhalb von drei Tagen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallanzeige bei uns. Im UKH Schulportal können Sie die Unfallanzeige online erstellen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte.

Zum Seitenanfang navigieren