Letzte Änderung: 24. März 2023

So melden bei der UKH versicherte Hilfeleistungsorganisationen einen Arbeitsunfall

Online-Unfallmeldung für bei der UKH versicherte Hilfeleistungsorganisationen

Hinweis: Unsere kommunalen Mitglieder erstatten die Unfallmeldung bitte ausnahmslos über das Mitgliederportal.

Nutzen Sie diese digitale Unfallmeldung, um einen Arbeits- oder Wegeunfall während des Dienstes für eine Hilfeleistungsorganisation bei der UKH zu melden. Nach dem Absenden der Unfallmeldung können Sie die Zusammenfassung für Ihre Unterlagen als PDF speichern.

Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten?
Die Anzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder den Tod einer*s Versicherten zur Folge hat, oder wenn die UKH die Unfallanzeige anfordert. Außerdem nach Anforderung durch die Unfallkasse Hessen.

Wer hat die Unfallanzeige zu erstatten?
Anzeigepflichtig ist die Unternehmensleitung oder deren Bevollmächtigte*r. Bevollmächtigte sind Personen, die die Unternehmensleitung zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind.

Wer erhält die Unfallanzeige bei der elektronischen Übermittlung?
Die elektronisch übermittelte Unfallanzeige geht direkt bei der Fachabteilung der UKH ein.

Sind weitere Exemplare der Unfallanzeige erforderlich?
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, so ist zusätzlich ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für den Arbeitsschutz) zu übermitteln.

Wen müssen Sie über die Unfallanzeige informieren?
Versicherte, für die eine Anzeige erstattet wird, haben das Recht auf eine Kopie der Anzeige. Bitte weisen Sie diese Personen auf Ihr Recht hin. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/Betriebsärztin sind zu informieren.
Bitte setzen Sie auch den Betriebs- bzw. Personalrat in Kenntnis, bevor Sie die Unfallanzeige elektronisch übermitteln.

Innerhalb welcher Frist ist die Unfallanzeige zu erstatten?
Unternehmensleitung bzw. Bevollmächtigte*r müssen der UKH die Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Unfalls übermitteln.

Was ist bei schweren Unfällen, Massenunfällen und Todesfällen zu beachten?
Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind der Unfallkasse Hessen sofort telefonisch unter Telefon 069 29972-440 oder per E-Mail an ukh[at]ukh.de zu melden. Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, so ist ebenfalls umgehend die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für den Arbeitsschutz) zu unterrichten. Unterliegt das Unternehmen der bergbehördlichen Aufsicht, so ist zusätzlich die zuständige Bergbehörde zu informieren.

Online-Unfallmeldung für bei der UKH versicherte Hilfeleistungsorganisationen

Hinweise

*Pflichtfeld

Angaben über das Unternehmen oder die Einrichtung
Angaben zur Freiwilligen Feuerwehr
Angaben zu Hilfeleistungsunternehmen
Rahmenbedingungen
Angaben zur verletzten Person

Kontaktdaten der verletzten Person

Angaben zur Krankenkasse
Angaben zum Unfall

Schilderung des Unfallhergangs

Bitte schildern Sie ausführlich, wie sich der Unfall ereignete (Verlauf, Bezeichnung des Betriebsteils, ggf. Beteiligung von Maschinen/Anlagen/Gefahrstoffen):

Die Schilderung des Unfallhergangs soll detaillierte Angaben zum Unfall und den näheren Umständen enthalten (wo, wie, warum, unter welchen Umständen, waren Geräte oder Maschinen beteiligt). Insbesondere auf die folgenden Punkte sollte die Schilderung des Unfallhergangs eingehen:

  • Betriebsteil, in dem sich der Unfall ereignete: z. B. im Büro, im Flur des Verwaltungsgebäudes, im Gruppenraum der Kita, auf dem Pausenhof, im Krankenzimmer, auf der Treppe des Verwaltungsgebäudes etc.
  • Tätigkeit, die die verletzte Person ausübte: z. B. War auf dem Weg zum Teammeeting, stellte einen Ordner in den Aktenschrank, beaufsichtigte die Kinder im Pausenhof, reinigte das Werkzeug, versorgte einen Patienten etc.
  • Umstände, die den Verlauf und die Umstände des Unfalls kennzeichnen (welche Arbeitsmittel wurden benutzt bzw. an welchen Maschinen und Anlagen wurde gearbeitet?): z. B.: 'beugte sich zu weit zur Seite aus, dadurch rutschte die Leiter weg und die Person stürzte 3 m in die Tiefe' oder 'verkantete das Holz und wurde von der Holzkreissäge erfasst' oder 'rutschte durch auf dem Boden liegenden Abfall/Schmutz/Öl/Dung aus' etc.
  • Gab es Arbeitsbedingungen wie Hitze, Kälte, Lärm, Staub, Strahlung, die mit dem Unfall in Zusammenhang stehen könnten?
  • Wurde mit Gefahrstoffen gearbeitet bzw. hantiert, die mit dem Unfall in Zusammenhang stehen könnten?

Sie können auch Skizzen zur Erläuterung des Unfallverlaufs als Dateiupload beifügen.

Verletzungen, Schaden an einem Hilfsmittel

Verletzungen

Bitte benennen Sie die verletzten Körperteile und die Art der Verletzung

Wenn keine Verletzung am Körper und kein Schaden am Hilfsmittel vorliegen, kann eine Unfallanzeige nicht erstattet werden (kein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung).

Wer hat von dem Unfall zuerst Kenntnis genommen?

Angaben zum Beruf bzw. der Tätigkeit des/der Verletzten
Ansprechpersonen

Ansprechperson für Rückfragen

Anlagen zur Unfallschilderung

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Diese Dateiformate werden unterstützt: pdf, jpeg, jpg, jpe, png

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