Letzte Änderung: 24. März 2023
So melden bei der UKH versicherte Hilfeleistungsorganisationen einen Arbeitsunfall
Online-Unfallmeldung für bei der UKH versicherte Hilfeleistungsorganisationen
Hinweis: Unsere kommunalen Mitglieder erstatten die Unfallmeldung bitte ausnahmslos über das Mitgliederportal.
Nutzen Sie diese digitale Unfallmeldung, um einen Arbeits- oder Wegeunfall während des Dienstes für eine Hilfeleistungsorganisation bei der UKH zu melden. Nach dem Absenden der Unfallmeldung können Sie die Zusammenfassung für Ihre Unterlagen als PDF speichern.
Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten?
Die Anzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder den Tod einer*s Versicherten zur Folge hat, oder wenn die UKH die Unfallanzeige anfordert. Außerdem nach Anforderung durch die Unfallkasse Hessen.
Wer hat die Unfallanzeige zu erstatten?
Anzeigepflichtig ist die Unternehmensleitung oder deren Bevollmächtigte*r. Bevollmächtigte sind Personen, die die Unternehmensleitung zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind.
Wer erhält die Unfallanzeige bei der elektronischen Übermittlung?
Die elektronisch übermittelte Unfallanzeige geht direkt bei der Fachabteilung der UKH ein.
Sind weitere Exemplare der Unfallanzeige erforderlich?
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, so ist zusätzlich ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für den Arbeitsschutz) zu übermitteln.
Wen müssen Sie über die Unfallanzeige informieren?
Versicherte, für die eine Anzeige erstattet wird, haben das Recht auf eine Kopie der Anzeige. Bitte weisen Sie diese Personen auf Ihr Recht hin. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/Betriebsärztin sind zu informieren.
Bitte setzen Sie auch den Betriebs- bzw. Personalrat in Kenntnis, bevor Sie die Unfallanzeige elektronisch übermitteln.
Innerhalb welcher Frist ist die Unfallanzeige zu erstatten?
Unternehmensleitung bzw. Bevollmächtigte*r müssen der UKH die Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Unfalls übermitteln.
Was ist bei schweren Unfällen, Massenunfällen und Todesfällen zu beachten?
Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind der Unfallkasse Hessen sofort telefonisch unter Telefon 069 29972-440 oder per E-Mail an ukh[at]ukh.de zu melden. Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, so ist ebenfalls umgehend die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für den Arbeitsschutz) zu unterrichten. Unterliegt das Unternehmen der bergbehördlichen Aufsicht, so ist zusätzlich die zuständige Bergbehörde zu informieren.